Illegale Mieter loswerden

6 Antworten

woher weißt du das wenn du da nicht wohnst?

Es ist nicht deine Aufgabe die Leute raus zu kriegen, dafür muss der Vermieter sorgen. Und wenn ich Vermieter wäre, würde ich mit ein paar kräftigen Leuten anrücken und alle Schlösser austauschen....oder mal kurz bei der Polizei anrufen und um Überprüfung der Identitäten bzw. Aufenthaltesgenehmigungen bitten....

Den Vermieter informieren. Wird ihn bestimmt interessieren.

  • Ich würde die Polizei rufen. Es ist es eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung Dritter.

  • Sie müssen müssen einen Anwalt nehmen,der Ihnen die Möglichkeit gibt,das die Wohnung wieder in Ihren Besitz kommt!

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses Der Artikel beschäftigt sich mit der Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Mietvertrages bei vertragswidrigem Gebrauch oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes an Dritte.

§ 543 BGB gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung bei vertragswidrigem Gebrauch bzw. unbefugter Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte.

Was steckt dahinter?

Der Anwendungsbereich dieser Kündigungsmöglichkeit erstreckt sich auf Miet- und Pachtverhältnisse (§ 581 Abs. 2 BGB). Sie ist statthaft bei der Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Objekten, sowie bei Wohn- und Geschäftsraummietverhältnissen.

Der Vermieter kann sich bei der Kündigung darauf stützen, dass der Mieter oder ein Dritter, dessen Verhalten dem Mieter zuzurechnen ist, (1.) die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet, oder (2.) das Mietobjekt unbefugt einem Dritte überlässt.

  1. Vernachlässigung der dem Mieter obliegenden Sorgfalt und erhebliche Gefährdung der Mietsache

Eine erhebliche Gefährdung der Mietsache kann sich aus der Verletzung von Obhuts- und Anzeigepflichten durch den Mieter ergeben. Zu nennen ist hier insbesondere die aus § 536 c BGB resultierende Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Mängeln des Mietobjektes. Außerdem die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht aus § 535 Abs. 1 BGB, soweit sie vom Mieter zu übernehmen ist.

Weitere Beispiele sind:

Die Überbelegung der Mieträume (BGH NJW 93, 2528) , bauliche Veränderungen (LG Heidelberg, WuM 92, 190), die Lagerung von Müll und Gerümpel (AG Rheine, Urteil v. 2.7.1986, 3 C 73/86), übermäßige Tierhaltung (LG Karlsruhe, NZM 2001, 891), der Übergang von gewerblicher zu privater Nutzung und umgekehrt (OLG Karlsruhe, Just 88, 358) oder die Benutzung der Mieträume zur Prostitution (LG Lübeck, NJW RR 93, 525).

  1. Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte

Zur Kündigung berechtigt ist der Vermieter auch dann, wenn der Mieter die Mietsache einem Dritten überlässt ohne mietvertraglich hierzu berechtigt zu sein oder ohne vorher die mietvertraglich notwendige Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Die Kündigung kann deshalb grundsätzlich auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Mieter, der die Erlaubnis nicht einholt, eigentlich einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung gehabt hätte (BayObLG NJW RR 91, 461).

Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung liegt auch dann vor, wenn der Mieter nicht verhindert, dass der Untermieter unbefugt weitervermietet (OLG Hamm, NJW RR 92, 783).

In der Regel ist vor Ausspruch der außerordentlichen fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob in Ihrem Fall eine derartige Kündigung gerechtfertigt ist, setzen Sie sich vor Ausspruch bzw. nach Erhalt der Kündigung mit einem im Mietrecht erfahrenen Anwalt in Verbindung.

Ist das denn deine Wohnung oder woher weisst du wieviele im Mietvertrag stehen und ob gezahlt wird?

Die Idee mit der Polzei hatte ich ja auch schon,aber kümmert die sich denn um sowas?

guterwolf  20.10.2011, 22:46

wäre schön, wenn du die Antworten kommentieren würdest statt neue zu schreiben.

Klar kümmert sich die Polizei um so was, ihr müsst es nur richtig erzählen...

ansonsten nehmt euch einen Rechtsanwalt.

kittyannie 
Fragesteller
 21.10.2011, 07:30
@guterwolf

Haben gestern mit Polizei gedroht, erst kam nix verstehen und dann waren sie plötzlich alle weg, und bis jetzt ist auch noch niemand wieder aufgetaucht. Also scheinen die wirklich illegal da zu sein, Wir werden jetzt abwarten und wenn bis nächste Woche niemand mehr auftaucht, werden wir die wohnung einfach räumen. Glaube ja kaum dass die da die Polizei holen ....

XtraDry  21.10.2011, 10:13
@kittyannie

Falls sie es doch tun (und wenn es nur der eine legale Mieter ist), werdet Ihr Euch strafbar gemacht haben und müsst mit einer Anklage rechnen...