Ikea Inkasso Plöckl keine Mahnung

12 Antworten

Was wahrscheinlich passiert ist, ist dass die schriftlichen Mahnungen bei ihm nicht ankamen (bei Umzug nichts seltenes). Das heisst dass IKEA (bzw. das Karteninstitut) zum einen euch nicht mitteilen konnte dass etwas nicht stimmt und zum anderen davon ausgehen musste, dass jemand versucht seine Adressdaten zu verschleiern um der rechnung zu entgehen.

Was dann folgt ist die Uebergabe an ein Inkassounternehmen, welches dann versucht die neue Adresse oder den Verbleib des Schuldners zu ermitteln. Das ist teilweise recht aufwaendig und wird folglich mit in Rechnung gestellt, was die ohnehin hohen Gebuehren der Inkasso nur zusaetzlich steigert.

Ja das wäre wirklich möglich gewesen aber die Post kam noch zu seinen Eltern wo er noch gemeldet war, deswegen war es nicht so schwer seine Daten zu ermitteln

Hallo, ich habe es durchgezogen bis zum Gerichtsprozess und das Urteil lautet: Es gibt keine Schadenminderungspflicht für Ikea. Ikea hat bei geplatzter Lastschrift das Recht ein Inkasso zu beauftragen und der Kunde muss das bezahlen. Der Kunde muss nicht darüber informiert werden, welche Kosten eine geplatzte Lastschrift verursachen würde. Da die Gerichte davon ausgehen, dass jeder seinen aktuellen Kontostand kennt und nur soviel kauft, wie er bezahlen kann. Nachdem die Lastschrift geplatzt ist, gibt es für IKEA auch keine Schadenminderungspflicht. Für den Kunden gibt es nach geplatzter Lastschrift keinerlei Möglichkeiten seine Schulden zu begleichen, weder an der Kasse auch die Kontonummer wird nicht herausgegeben. Eine Schadenminderungspflicht : bzw die Pflicht eine Möglichkeit zu bieten, dass irgendwie die Schuld bei geplatzter Lastschrift anders getilgt werden kann gibt es nicht. Ich verstehe unser Rechtssystem nichtmehr, es ist aber wahr. Der Kunde muss die Inkassogebühren zahlen. Es gibt nur noch zwei Wege für den Verbraucher: nie wieder bei Ikea mit EC Karte zahlen sondern nur bar und auch nur das kaufen was man braucht oder eben nicht bei IKEA kaufen. Bei der Zahlung hört bei IkEA Kundenservice auf. Was nicht funktioniert wird über IKANO INKASSO "vollstreckt. Erschreckend unser Land... Entscheidung Landgericht Kreuzberg 5.12.2014

Zuerst mal hast du doch bestimmt einen Beleg über die EC Zahlung ?

Wenn nein dann die Rechnung mit Quittung ? Habt ihr denn eine Mahnung bekommen oder sofort den Wahnsinnsbrief ?

Ich würde da wirklich versuchen mit Ikea zu reden und die Sache klarstellen, denn bei eine EC Zahlung muss ja auch die Kassenkraft kontrollieren, ob die Zahlung bestätigt worden ist.

Und dass aus 15 ,-- Euro 95 ,-- Euro werden ist ein Fall für den Verbrauerschutz, oder die Akte

Hier noch ein aktuelles urteil :

AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12

Leitsatz Die Geltendmachung von sog. Inkassokosten im Wege des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht. (Auszüge) Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten. Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung. Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist. Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können. Die von den Inkassounternehmen "besonders geschulten Mitarbeiter" haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der "Nachteile" bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind.

Ist meiner Meinung nach zu viel. Da stimmt was nicht. Hat das Bezahlen per Lastschrift nicht funktioniert, so wird man zunächst darauf hingewiesen. Es kommen zusätzliche Kosten von mindestens 6€ an (ich glaube das ist der Betrag der durch die Rücküberweisung entsteht).

Im Normalfall bekommt man um die zwei Mahnungen zugeschickt. Wird dann nicht gezahlt, dann kommt das Inkasso.

inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung

http://www.e-recht24.de/forum/4229-sofort-inkasso-statt-mahnung.html

Auch hier: Bei fehlgeschlagener EC-Lastschrift braucht es keine weitere Mahnung. Leider, denn ich finde auch, dass man hier nicht sofort ein Inkasso einschalten muss. Darf man aber.