IIch habe gehört das man jetzt beim Mini Job 525€ verdienen darf? Darf man immer nach 2 mal im Jahr doppelt das dazu verdienen?

6 Antworten

Die jährliche Grenze des Nebeneinkommens liegt jetzt bei 6300 € und darin sind diese zuvor 2 Monate um das doppelte von 450 € schon enthalten !

Zuvor 10 Monate a. 450 € = 4500 € + 2 Monate x 900 € = 1800 €,ergibt gesamt die jetzige Grenze von 6300 €.

Wenn man darüber kommt,wird der Betrag durch 12 Monate geteilt und davon werden dann 40 % auf die Rente angerechnet,wenn ich es richtig verstanden habe.

Du redest von zwei unterschiedlichen Dingen, die man getrennt betrachten muss - der Hinzuverdienstgrenze für eine Rente und einem Minijob.

Bei der Hinzuverdienstgrenze ist es tatsächlich so, dass man grundsätzlichmonatlich 450 Euro verdienen darf, zweimal im Jahr das Doppelte, also 900 Euro, macht zusammen 6.300 Euro. Dieses Überschreiten ist an keine Voraussetzungen geknüpftDiesen Hinzuverdienst darf man haben, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze hat aber nichts mit einem Minijob zu tun.

Bei einem Minijob darfst du ebenfalls 450 Euro monatlich bekommen, das macht 5.400 Euro jährlich. Diese Grenze darf auch grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnahme ist ein gelegentliches (bis zu 3x im Jahr) und UNVORHERGESEHENES Überschreiten (z.B. plötzliche Krankheitsvertretung, aber NICHT Urlaubsvertretung, Sonderzahlungen etc.). Dann darf auch die Grenze von 5.400 Euro überschritten werden. Aber nur dann.

Beispiel: Du bekommst in deinem Minijob 450 Euro monatlich, dazu im Dezember Weihnachtsgeld von 450 Euro. Macht zusammen 5.850 Euro. Für deine Rente ist das unschädlich. Für die Beurteilung des Minijobs wird die Einmalzahlung Weihnachtsgeld aber auf die Kalendermonate verteilt, du hast dann jeden Monat 450 Euro + (450 Euro/12) = 487,50 Euro. Damit übst du keinen Minijob mehr aus.

turnmami  06.09.2017, 14:39

Seit 1.7 gilt die Fkexirente und das neue Hinzuverdienstrecht!!

Spezialmann  06.09.2017, 15:58
@turnmami

Da hast du natürlich vollkommen recht. Wenn man einmal in der Fortbildung nicht richtig aufpasst ;)

6.300 Euro jährlich, Aufteilung wie man will, keine monatliche Begrenzung mehr.

turnmami  06.09.2017, 16:53
@Spezialmann

Doch gut zugehört in der Fortbildung ;))

Hallo ungelchen007,

für einen Minijob gilt immernoch die Grenze von 450€ monatlich bzw. 5.400€ jährlich. Ab dem 01.07. gilt allein für den Hinzuverdienst zur Rente die jährliche Grenze von 6.300€.

Wenn du also ab sofort 525€ im Monat verdienst, wird deine Rente nicht gekürzt, aber dein Job wird sozialversicherungspflichtig und anders besteuert. 

Bei einer Erwerbsminderungsrente sollte man zusätzlich 2 Dinge beachten: 1. arbeitet man mehr als 3 Stunden bzw. 15 Stunden in der Woche, wird die Rentenversicherung überprüfen, ob überhaupt noch eine Erwerbsminderung vorliegt. 2. erhält man eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes, kann eine mehr als geringfügige Beschäftigung zum Wegfall der vollem Rente führen und nurnoch Anspruch auf eine teilweise Rente bestehen.

Grüße

Du darfst ab 1.7 im Jahr 6300 Euro dazu verdienen. Wie du das Geld monatlich verteilst, ist der DRV egal. 

Da hast du was falsch gehört und schmeißt verschiedne Dinge zusammen.

Die Verdienstgrenze bei einem Minijob ist noch immer bei 450€ mtl. , bzw. 5400€ jährlich, damit du als Arbeitnehmer steuerfrei bleibst.

Die hinzuverdienstgrenze zu deiner Rente ist wieder eine andere Angelegenheit.

Und was du in deinem speziellen Fall noch zusätzl. monatlich als Höchstbetrag dazuverdienen darfst, ohne dass es sich auf deine Rente auswirkt, sollte in deinem Rentenbescheid stehen.