Ich wurde von meinem Ehemann betrogen. Wird das bei der Scheidung berücksichtigt?

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Vor 1976 konnte eine Ehe nur aufgehoben werden, wenn einem Ehegatten ein schuldhaftes Fehlverhalten nachzuweisen war. Nach der Aufgabe dieses Prinzips ist es jetzt für die rechtlichen Folgen der Scheidung unerheblich, wer für die Scheidung der Ehe „schuld“ oder verantwortlich ist.

Die Frage der Schuld ist eher zu klären wenn man zusammen bleibt. Falls du also darüber hinwegkommen kannst bzw. es versuchst, wie christl10 schon so schön geschrieben hat, hol dir Tipps und Rat!

Meine beste Freundin war auch in so einer Situation und hat diese toll gemeistert, sie hat sich damals hier informiert:
http://www.scheidung.de/fremdgegangen-trennung-wegen-affaere.html

Alles Gute!

Es wird schon seit über 40 Jahren nicht mehr nach "Schuld" bei einer Scheidung gefragt.

Nein.

Was würdest Du Dir denn da erhoffen, wenn er schuldig geschieden würde?

Hallo,

wie die meisten schon geschrieben haben, "schuldig geschieden"  gibt es nicht mehr.  

Heutzutage ist der einzige Scheidungsgrund die "Zerrüttung der Ehe". Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wieder auflebt. Dies wird vermutet, wenn die Ehegatten seit mind. einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte der Scheidung zugestimmt. 

In den Kopf kommt manchem in solchen Fällen noch die Härtefallscheidung mit einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr kommen. Allerdings gibt es an die Härtefallscheidung extrem hohe und stets im Einzelfall vom Gericht zu beurteilende Voraussetzungen. Das schlichte Fremdgehen kann unter Umständen nicht ausreichen, siehe: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/voraussetzungen-fuer-die-ehescheidung

Wofür berücksichtigt? Möglicherweise gibt es für dich ein paar mehr bedauernde Blicke - oder verständnisvolle für deinen Mann.

Aber scheidungsrechtlich ist das egal.

Schuld gibt es bei einer Scheidung nicht. Schon seit über vierzig Jahren nicht mehr.

Es ist also völlg unerheblich, wer mit wem weshalb und wieso. Spielt keine Rolle. Was zählt, ist nur - sind die Ehepartner seit einem Jahr getrennt? Ja? Dann kann geschieden werden. In Ausnahmefällen, etwa bei extremer häuslicher Gewalt, kann das Trennungsjahr auch verkürzt werden.

Genau. Aber "nur" wegen ein bisschen Fremdv...ln doch nicht... :(