Ich wurde unwissentlich fotografiert und dieses Foto landete ohne mein Wissen & ohne meine Genehmigung auf facebook?

4 Antworten

zunächst mal das Bildlich festhalten. diesen Urheber schriftlich auffordern dieses Foto zu löschen mit Frist. Erst DANN kannst da weitere Schritte unternehmen, sollte Sie der Aufforderung nicht Folge leisten

Da laut §33 KUG man sich beim verletzten der §22 und §23 KUG strafbar macht, KÖNNEN auch vorher schon weitere Schritte unternommen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html

§ 33 KunstUrhG - Einzelnorm

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder Öffentlich zur Schau stellt.(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html

Zumal das "Ablästern" bereits weitere Straftatbestände erfüllen könnte.

Je nach dem wie, wo  und was aufgenommen wurde könnten auch noch andere Strafparagraphen in Betracht kommen.

Hallo facebook..,
du weißt vielleicht nicht, dass dir hier niemand diese gezielte Rechtsfrage beantworten darf, der nicht offiziell zur Rechtsberatung zugelassen ist. Das ist gesetzlich untersagt. Deshalb werden solch speziellen juristischen Fragen immer gerne an den berühmten "Anwalt deines Vertrauens" verwiesen. :- )

Aber ganz allgemein darf man festhalten, dass dich niemand ohne dein Einverständnis (das ist der feine Unterschied) fotografieren darf. Und solche Bilder schon gar nicht in der Öffentlichkeit 'nutzen' darf. Beides wird gut im 'Persönlichkeitsrecht' geregelt:

Schau hier wurde hier in GuteFrage schon darüber geschrieben:
https://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-nachbar-mich-von-vorne-fotografieren?foundIn=list-answers-by-user#answer-260940132 Darin auch Links zu weiteren solcher Fragen.

Jedermann genießt das Recht am eigenen Bild (und das bezieht sich eben nicht nur auf Veröffentlichungen :- ) https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/

Ich denke, dass du mit all der bereits dringend empfohlenen Beweissammlung (Zeugen, Screenshots, ggf auch von seinen Lästereien und deinem etwaigen Verbot) zum Fachanwalt für Medienrecht gehst, denn der zupft nur die passenden Sätze zurecht und los gehts dem Sünder an den Kragen!

Schreib uns hier, wie es weiterging! :- )


Klar kannst du aner bevor du iwas machst. Mach ein Screenshot sofort!!!

Ja, da kann ein Anwalt helfen...