Ich wurde mit albanischem Führerschein von der Polizei erwischt. Die sechs monaten sind schon abgelaufen und der Führerschein wurde nicht umgeschrieben?

4 Antworten

Das wäre dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach StVG 21.

Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.

Die genaue Höhe liegt im Ermessen des Richters. Bei Ersttätern als grobe Schätzung an Hand ähnlicher Fälle: Geldstrafe über 20-30 Tagessätze  (1 Tagessatz ist 1/30 deines Monats-Nettoeinkommens).

Falls du über 21 bist, bekommst du wahrscheinlich direkt den Strafbefehl zugestellt. 

Unter 21 wird eine Verhandlung angesetzt, Verurteilung nach Jugendstrafrecht ist möglich - dann wird die Geldstrafe durch Sozialstunden ersetzt. 

Und wenn man ein außländischer Student ist und kein nettoeinkommen hat?

@Enid95

so blöd wie es sich anhört, 

oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
kann da winken

@peterobm

Na, na, na, Peter, lass mal die Kirche im Dorf :-)

Auch bei Erwachsenen kann eine Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt werden. Wenn der Fragesteller nicht zahlen kann, darf er eben um Park Müll einsammeln o.ä.

@clemensw

So ist es !

Dann liegt eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis vor (§ 21 StVG). Hierzu wirst du von der Polizei schriftlich belehrt und du hast dich entschieden, erst einmal einen Anwalt zu fragen. Die Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft und von dort erhälst du einen Strafbefehl.

Da deine Fahrerlaubnis nicht mehr gilt, wurde die Weiterfahrt untersagt. Du bist mit dem albansichen Führerschein nicht mehr berechtigt, in Deutschland ein Kfz zu führen.

Eine Umschreibung des albanischen Führerschein -unter erleichterten- Bedingungen ist nicht möglich, da der Staat nicht in Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist. Das bedeutet, nach Ablauf der 6-Monatsfrist muß man den Führerschein "neu machen". Man ist zwar von der Pflichtausbildung befreit, allerdings ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. 

Dein erster Weg muß deshalb jetzt zur Führerscheinstelle führen, um eine deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen.


Das alles weiß ich. Aber wenn man das vorher nicht wusste das der albanische Führerschein nicht mehr gültig ist, gibt es irgend ein Unterschied? Und was für Strafen soll man erwarten?

@Enid95

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Unwissenheit kann sich allerdings auf das Strafmaß (Höhe der Strafe) auswirken. Kommt auf die Würdigung und Glaubhaftigkeit bei der Staatsanwaltschaft an.

Sorry, aber du wärst der erste "Zugereiste", der sich nicht über seine Rechte in Deutschland informiert hat.

führerscheinverbot, du darfst 2-3 jahre keinen führerschein machen. herzlichen glückwunsch, nächstesmal gibts beugehaft ;)

Und was hat die Polizei gesagt?

Sie haben mir gesagt, dass das Strafbar ist natürlich. Und Sie haben mir ein papier gegeben wo ich ankreuzen musste: ○keine Äußerung ○Äußerung ○erstmal Anwalt fragen dann entscheiden. Und ich musste das nachher unterschreiben.

@Enid95

Dann durftest du weiter fahren?

Was musst du denn jetzt machen? Umschreiben und vorzeigen?

@1996SW

Ich durfte nicht mehr weiterfahren. Ich musst jetzt auf den Brief vom Staatsanwalt warten glaube ich. Die frage ist jetzt was für eine Strafe ist zu erwarten?