Ich wurde geblitzt, ist es möglich dass der blitzer nicht mehr ankommt?
Es ist erwas mehr als 5 wochen her wo ich geblitzt wurde allerdings hatte ich auf dem durch zufall meine hand vor mund und nase, ist es deslhalb möglich dass das bild nicht eindeutig genug ist und sie den blitzer nicht mehr schicken oder wird er noch kommen nach 5 wochen?
13 Antworten
Wenn deine Hand wirklich vor deinem Gesicht war , bzw. auf dem Foto vor deinem Gesicht ist , ist eine zweifelsfreie Fahreridentifizierung nahezu ausgeschlossen . Sofern du nicht Z.B. ein Tattoo auf deiner Hand hast was zu deiner Identifizierung führen kann oder
Es sei denn , du gibst dich als Fahrer im Anhörungsbogen selbst an oder du bezahlst den evtl. erlassenen Bußgeldbescheid .
Auf den Anhörungsbogen reagierst du nicht , ab in die Tonne damit .
Auf einen Bußgeldbescheid legst du Widerspruch ein , das du nicht der Fahrer warst . mehr nicht denn du darfst auch niemanden fälschlicherweise bezichtigen .
Die Bußgeldbehörde kann so nicht zweifelsfrei den Fahrer ermitteln .
Spätestens der Tatrichter wird das verfahren einstellen , wenn er das Foto als Beweismittel sieht , und dich nicht als die Person erkennen kann und das Zweifelsohne .
Nimm mal die Bundeswehr , 200 Leute sehen sich ähnlich , verdecke ihr Gesicht könnten 150 der Täter sein .
Allerdings droht dir dann ein Fahrtenbuch ......
bin schon einige male geblitzt worden ohne dass etwas kam, also kann sein dass du glück hast, rechne aber nicht damit
Du bekommst bestimmt Post. Wenn Du Fahrzeughalter bist, wirst Du über das Kennzeichen ermittelt. Wenn das Bild nicht eindeutig ist kannst Du Widerspruch einlegen. Ein Anhörungsbogen liegt dem Schreiben meistens bei.
Ist ziemlich egal, wo Du Deine Hand hattest.
In Deutschland greift die Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht feststellbar ist!
Nur teilweise falsch! Die Halterhaftung gibt es in Deutschland tatsächlich, allerdings greift sie nur im ruhenden Verkehr.
Im fließenden Verkehr ist es so, wie von Dir beschrieben, ggf. Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches.
Die Halterhaftung gibt es in Deutschland tatsächlich, allerdings greift sie nur im ruhenden Verkehr.
Nein,
Das ist dann die Kostentragungspflicht des Halters für die Verfahrenskosten - er haftet aber nicht für den eigentlichen Verstoß.
Das kommt immer darauf an.
Wenn einem Menschen oder einer Sache ein Schaden (§7 StvG) zugefügt wird, der nicht auf Schwarzfahrt (z.B. Autodiebstahl) oder höhere Gewalt beruht, haftet der Halter (bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung) für den angerichteten Schaden.
Also den Blitzer schicken sie dir bestimmt nicht.
Lediglich einen Brief.
Falsch. Der Halter kann nicht für die Verkehrsverstöße des Fahrers haftbar gemacht werden. Ihm kann allerdings das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.