Ich wurde beim Klauen erwischt, bitte Hilfe.

9 Antworten

Polizei wurde NICHT kontaktiert, aber der Typ meinte zu mir, ich bekomme einen Brief und muss dann 100€ bezahlen.

Nö - musst Du als Minderjährige/r schon gleich gar nicht.

https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/

Nichts desto trotz - Du solltest hier schon jetzt mit Deinen Eltern sprechen und zu Deinem Fehler stehen. Denn regelmäßig bringen Einzelhändler selbst bei geringem Wert des Diebesgutes einen Diebstahl trotzdem zur Anzeige. Und das ist auch gut so.

Vor allen Dingen musst du dir fest vornehmen, dass dieser Diebstahl der einzige in deinem Leben bleiben wird. Da ich deine Mutter nicht kenne, weiß ich nicht, wie sie reagieren wird. Aber da sie es durch den Brief ohnehin erfährt, würde ich sie aufklären bevor er bei euch eintrifft. Wärest du mein Kind, sähe ich es als positiv an, wenn du mich so bald wie möglich genau über den Verlauf des Ereignisses informieren würdest und nicht hoffst, ich möge es nicht erfahren.

Gut möglich, dass deine Mama mit der schimpfen wird und traurig ist. Erhältst du Taschengeld? Vielleicht kürzt sie es dir bis die 100 Euro abbezahlt sind. Sei ihr gegenüber dennoch ehrlich und nimm dir vor, so etwas nie wieder zu machen!

Ja, der Brief kommt noch.

Was du deiner Mom sagst, hängt von eurem Verhältnis ab. Wenn es gut ist, würde ich sagen gestehen&entschuldigen.

hat der deine kontaktdaten aufgenommen ?! ich denke der brief kommt nicht

sag mama doch das da bald ein brief kommt, da hast du was geklaut und total bereut, die soll sich keine sorgen machen, weil erpressung und selbstjustiz sowieso strafbar sind und man sowas total ignorieren darf.

Deine Aussage zu erpressung und selbstjustiz, ist falsch, also ja die beiden Punkten sind strafbar, aber es handelt sich bei den 100 € aller wahrscheinlichkeit nach, nicht um eine Strafe im sinne des Strafrechts oder um eine Strafe durch selbstjustiz, sondern um eine Vertragsstrafe bzw. Bearebeitungsgebühr im zivilrechtlichen sinne.

Bei fast allen Supermärkten hängt sowohl die Hausordnung aus, als auch ein Hinweis, das man bei Diebstahl X € Vertragsstrafe bzw. Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Und das ist juristisch einwandfrei!

@tabularasa13

Und das ist juristisch einwandfrei!

Nein das sehen Gerichte speziell im Hinblick auf die Höhe der geforderten "Verwaltungsgebühr" regelmäßig anders.