Ich würde gerne wissen ob es einem Arbeitgeber ohne weiteres möglich ist einen bestehenden Schichtplan zu ändern?

4 Antworten

Der AG hat Weisungsbefugnis!! Somit darf er bestimmen, dass bei Bedarf ein AN eine andere Schicht zu übernehmen hat.

Die Art von Betrieb (mit Betriebsrat ...) legt nahe, dass hier wohl der Meister als „Vertreter“ des AG dies anordnet. Auch hier ist der Weisung zu folgen!

Hm, dachte die Sklaverei sei schon vor Jahre abgeschafft worden.

@anli2208

Das stimmt schon, deswegen musst du aber nicht dein Denken gleich mit abschaffen!

@anli2208

Da hast du dich geirrt. Leider :-(

@h1enerbub

Was heißt leider?! Ein AG muss doch wohl das Recht haben, seine betrieblichen Erfordernisse zu steuern.

Wenn es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf er das natürlich.

Bei Personallmangel ist es möglich,es muss aber eine Ausnahme bleiben.

Auf welche Gesetze kann er sich da berufen?

Das Deutsche Arbeitsrecht ist dehnbar wie ein Kaugummi. Es gibt Ein Arbeitszeitgesetz,mit vielen Unterpassagen,nachschauen bei Arbeitszeit und Arbeitsleistung.

Ja sicher, Arbeitgeber dürfen alles.
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Falls ich nochmal nen anderen Job find, werde ich darauf bestehn...