Ich würde gerne wissen ob es einem Arbeitgeber ohne weiteres möglich ist einen bestehenden Schichtplan zu ändern?
Wir haben in unserem Betrieb einen Schichtplan den sich jede/r Kollege/in in gedruckter Form am Ende eines Jahres für das folge Jahr beim BR abholen kann. Wie der genau Schichtablauf ist, ist bei meiner Frage nicht von belang. Es geht mir darum zu erfahren ob es unserem AG erlaubt ist einen Kollegen anzuweisen von z.B. Frühschicht auf eine andere Schicht zu wechseln?
4 Antworten
Der AG hat Weisungsbefugnis!! Somit darf er bestimmen, dass bei Bedarf ein AN eine andere Schicht zu übernehmen hat.
Die Art von Betrieb (mit Betriebsrat ...) legt nahe, dass hier wohl der Meister als „Vertreter“ des AG dies anordnet. Auch hier ist der Weisung zu folgen!
Das stimmt schon, deswegen musst du aber nicht dein Denken gleich mit abschaffen!
Da hast du dich geirrt. Leider :-(
Was heißt leider?! Ein AG muss doch wohl das Recht haben, seine betrieblichen Erfordernisse zu steuern.
Wenn es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf er das natürlich.
Bei Personallmangel ist es möglich,es muss aber eine Ausnahme bleiben.
Auf welche Gesetze kann er sich da berufen?
Das Deutsche Arbeitsrecht ist dehnbar wie ein Kaugummi. Es gibt Ein Arbeitszeitgesetz,mit vielen Unterpassagen,nachschauen bei Arbeitszeit und Arbeitsleistung.
Ja sicher, Arbeitgeber dürfen alles.
Warum hab ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Warum hab ich seit 10 Jahren kein Arbeitszeugnis?
Falls ich nochmal nen anderen Job find, werde ich darauf bestehn...
Hm, dachte die Sklaverei sei schon vor Jahre abgeschafft worden.