Ich wohne mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, wie viel Geld steht mir zu?
Hey, wie oben schon beschrieben wohne ich zu hause bei meiner Mutter und wir bilden dabei eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin 18 Jahre alt. Momentan geht keiner von uns arbeiten, und ich wollte mich mal erkundigen wie viel Geld mir denn zusteht ob mir überhaupt was zu steht? Ich bekomme momentan gar kein Geld bisauf 120€ im Monat für Lebensmittel und Trinken. Sonst nichts. Ist das legitim oder lass ich mich da übers Ohr hauen? Zum Thema warum ich nicht arbeite falls es manche Intressiert, es liegt an einer Depression und ich den kommenden Monaten werde ich auch eine Therapie haben, nicht das man denkt das ich einfach zu Faul bin. Ich sag dann schonmal Danke im Vorraus!
2 Antworten
Wenn ihr beide kein Einkommen habt und ALG - 2 bekommt,du keine Sanktion/ Sanktionen laufen hast,dann steht dir ab 2017 die Regelleistung ( Regelsatz für den Lebensunterhalt ) von derzeit 327 € zu und dazu dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass wären 50 % der Warmmiete,wenn ihr zu zweit in der Wohnung lebt !
Deiner Mutter stünde min. die volle Regelleistung von 409 € + ihren KDU - Kopfanteil zu.
Bekommt deine Mutter noch Kindergeld / Unterhalt für dich würde dieses als dein Einkommen bis auf 30 € Versicherungspauschale auf deinen Bedarf angerechnet,also von deinen Leistungen abgezogen die deine Mutter für dich bekommt.
Euch steht die Kostenübernahme der angemessenen Wohnung (also die Warmmiete) zu und dazu pro Person 404 € im Monat. (Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ihr den Satz voll bekommt, oder nur jeweils 90 Prozent)
Danke dir. :)
Bitte,immer wieder gerne !
Danke euch, leider ist es derzeit so das ich gar kein Geld bekomme. Sollte ich dann morgen mal beim Jobcenter anrufen?
Naja, jetzt müßte man wissen, was deine Mutter bekommt. Unter Umständen gehen beide Teile komplett auf ihr Konto. Deine Mutter sollte also erstmal dein erster Ansprechpartner sein. Bzw. euer Hartz 4 Bescheid.
Natürlich kannst du aber auch mal beim Jobcenter vorsprechen.
Meiner Meinung nach solltet ihr beide "gleichberechtigt" sein, also jeder bekommt das gleiche Geld.
Du solltest dich aber regelmäßig krank schreiben lassen, ansonsten könnte dir das Arbeitsamt eine Maßnahme aufdrücken.
Sie sind kein Paar,sondern Mutter und Kind,demnach steht der Mutter der derzeit volle Regelsatz von 409 € zu und dem Kind ab 18 aber unter 25 ein Regelsatz von 327 €,dazu dann der jeweilige KDU - Kopfanteil !
Wenn die Mutter einen Partner hätte bzw.verheiratet wäre,dann stünden den beiden derzeit ein Regelsatz von jeweils 368 € zu und dem Kind 327 €.