Ich will mein P-Konto wegmachen lassen trotz Privatinsolvenz

8 Antworten

privat insolwenz bedeutet nicht das man nicht pfaenden darf du hast deine freibetraege und somit sicherheit das du deinen lebensunterhalt bestreiten kannst

Doch, genau das bedeutet eine Insolvenz.

Wenn das P-Konto aufgelöst wird, kann man ALLES pfänden. Das P-Konto ist der Schutz damit man überhaupt irgendwas hat.

Kann ich in einer laufenden Privatinsolvenz das P-Konto abschaffen oder ist es mir untersagt, weil ja mit einen normalen Girokonto dann keine "gelagerten" Geldbeträge mehr geblockt werden könnten und erst praktisch alles ab 1045,01€ einbehalten werden kann?

Das ist ein Irrglaube. Ist das Konto vom Insolvenzverwalter nicht freigegeben, was hier der Fall zu sein scheint, ist das gesamte Guthaben pfändbar bzw. wird zur Insolvenzmasse gezogen. Einen Schutz bietet nur das P-Konto.

Pfändung bei einer Insolvenz geht nicht, bezahlst ja schon das was pfändbar ist, daher ist ein P-Konto nicht mehr nötig.

kannst aber bei einer anderen Bank neu anfangen und nach neuem Monatsbeginn alles abheben und zumachen und nicht vergessen alle informieren das deine Bank ssammst Daten sich geändert haben.

Nein. Die Vorschriften in der Inso zur Frage, was zur Insolvenzmasse gezogen werden kann, verweisen auf die allgemeinen Pfändungsvorschriften (auch auf die Vorschrift zum P-Konto). Deswegen ist neben dem laufenden pfändbaren Einkommen nach der Tabelle auch das gesamte Kontoguthaben pfändbar, es sei denn, ein P-Konto existiert. Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und beginnt die eigentliche Wohlverhaltensperiode, ist ein P-Konto nicht mehr erforderlich, da nun die Grundlage zur Abführung des pfändbaren Einkommens die Abtretungserklärung ist. Vermögen kann der Treuhänder nicht mehr einziehen (außer Erbschaften zur Hälfte).

Ich finde das P- Konto ist doch Schutz ,das du deinen Freibetrag jeden Monat hast,aber wenn du in Inso bist,darf ja sowieso keine Pfändung mehr gemacht werden.

@Personalsache - und in der Privatsinsolvenz darf gar nichts gepfändet werden und daher braucht man da auch kein P-Konto.

@Fussballbine Ich würde zur Bank gehen und mit Bezug auf § 89 InsO (Vollstreckungsverbot während der Privatinsolvenz) bitten, das P-Konto in ein normales Guthabenkonto umzuwandeln.

Das Konto wurde von keinem Gläubigerg gepfändet. Der pfändbare Betrag wurde an den Insolvenzverwalter abgeführt, da er in die Insolvenzmasse fiel.