Ich will das Auto meines Vaters verkaufen, was nötig?

6 Antworten

In den Kaufvertrag schreibst du den Namen deines Vaters. Du kannst ihn dann i.A. unterschreiben. Nötig ist der Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2), der Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sowie der letzten HU / AU Bericht. Sinnvoll wäre auch eine schriftliche Vollmacht.

(Grundsätzlich ist Derjenige, der in Besitz des Briefes ist, ist Besitzer!) Wenn Dein Vater einverstanden ist, kannst Du es auch in seinem Namen verkaufen, nur muß er dann unterschreiben oder Du solltest eine Vollmacht haben.

nein das ist falsch! Der Besitz des Briefes sagt nichts über den Eigentümer aus. Eigentümer ist alleine derjenige der das Fahrzeug rechtswirksam per Vertrag erworben hat. Sonst wäre ja ein Dieb des Scheines Eigentümer des Fahrzeugs!

@Mismid

Richtig. Und abgesehen davon, muss man strenggenommen nicht einmal Eigentümer des Autos sein um darüber einen Kaufvertrag abzuschließen. Für den Fahrzeugbrief wird übrigens § 952 II BGB analog angewandt, sodass der Eigentümer des Fahrzeugs auch Eigentümer des Briefes ist.

@Mismid

Du irrst Dich! Juristisch ist es eine Besitzurkunde! Es geht sogar soweit, rein theoretisch lässt jemend seinen Brief im Auto, den Zündschlüssel stecken und dieses wird gestohlen, dann mußt du nachweisen, dass nicht ein mündlicher Vertrag vorlag und der "Dieb" datsächlich ein Dieb ist!

@Mismid

Nein! Grundsätzlich ist Derjenige, der in Besitz des Briefes ist, ist Besitzer! Warum behält wohl die Bank den Brief ein, wenn du auf Kredit kaufst??? Den bekommst du erst wenn alles bezahlt ist ausgehändigt. Wenn du nicht deine Schulden begleichst, verkauf die Bank das Auto, obwohl dein Name darin eingetragen ist!

@Wahlmanager

Die Bank verkauft das Auto, weil es ihr bei Kreditvergabe sicherungsübereignet wurde und nicht, weil sie Eigentümerin durch Übergabe des Briefes wurde.

@Wahlmanager

"Es geht sogar soweit, rein theoretisch lässt jemend seinen Brief im Auto, den Zündschlüssel stecken und dieses wird gestohlen, dann mußt du nachweisen, dass nicht ein mündlicher Vertrag vorlag und der "Dieb" datsächlich ein Dieb ist!"

Das alles ändert aber nichts an den Eigentumsverhältnissen.

@Ronox

Träumt weiter!!

@Ronox

Abgesehen davon, hast du dich gerade selbst widerlegt, in dem du zugegeben hast, dass die Bank das Auto verkaufen kann, obwohl ein anderer Name im Brief steht.

@Wahlmanager

das ist jetzt komplett falsch! Die Bank ist durch den Besitz des Briefes nicht der Eigentümer! Die Bank will nur vermeiden dass der Kunde das fahrzeug verkauft bevor der Kredit zurückgezahlt wurde. Wenn du deine Schulden nicht begleichst, kann jede Ware vom Kreditgeber verkauft werden, ganz ohne Brief! Besitzer des Briefes ist nicht immer gleich Eigentümer! Das ist Fakt! Denn sonst wäre jeder Händler und jeder der für dich ein Auto zuläßt der Eigentümer wenn du ihm den Brief mitgibst! Dem ist nicht so!

@Wahlmanager

bei mündlichen Verträgen muß der Käufer nachweisen können, dass ein mündlicher Vertrag vorliegt und nicht umgekehrt!

@Wahlmanager

Der Brief ist keine Besitzurkunde.

du benötigst:

-Zustimmung und Vollmacht deines Vaters -oder Zustimmung und dein Vater unterschreibt dann den Kaufvertrag

Nein! Grundsätzlich ist Derjenige, der in Besitz des Briefes ist, ist Besitzer! Warum behält wohl die Bank den Brief ein, wenn du auf Kredit kaufst??? Den bekommst du erst wenn alles bezahlt ist ausgehändigt. Wenn du nicht deine Schulden begleichst, verkauf die Bank das Auto, obwohl dein Name darin eingetragen ist!

@Wahlmanager

@Wahlmanager, da bist du aber wiedermal nicht ganz richtig informiert. Wenn du von Autofragen keine wirkliche Ahnung hast, dann lass doch bitte einfach deren Beantwortung.

@Wahlmanager

stimmt leider nicht! Belese dich wenigsten etwas!

wer den KFZ Brief hat, der kann das Auto verkaufen. Bist du unter 18 Jahren, darfst du es nicht verkaufen.

Der Kfz-Brief sagt über die Eigentumsverhältnisse nichts aus. Eigentümer ist die Person die im Kaufvertrag steht. Nur der Besitz des Kfz-Briefes berechtigt noch nicht zum Verkauf des Fahrzeuges.

@jbinfo

falsch,um ein Auto zu verkaufen brauche ich keinen Kaufvertrag indem drin steht, dass ICH das Auto gekauft habe!

@tapri

Du darfst es aber nur verkaufen wenn es dein uneingeschränktes Eigentum ist.

@jbinfo

Streng genommen kann man alles verkaufen, was man will. Die Frage ist nur, ob man den Anspruch aus dem Kaufvertrag dann auch erfüllen oder durch einen anderen erfüllen lassen kann. Letzterer wäre hier der Vater.

Ich schliesse mich da @jbinfo voll und ganz an. @Wahlmanager ist da erheblich auf dem Holzweg der FDP und hat verloren. ;-))