Ich will ausziehen, was steht mir zu?
Hi Ihrs, ich bin jetzt 20 Jahre alt habe meine Ausbildung angefangen und möchte gerne ausziehen da ich mich nicht sonderlich mit meinem Stiefvater verstehe. Ich könnte zwar zu Hause wohnen bleiben jedoch Möchte ich das nicht mehr. Könnt ihr mir sagen ob und wie ich noch Geld dazu bekomme? Ich verdiene jetzt 400,- Brutto bekomme also ca 315,- ausgezahlt. Ich ahb mich schon im Internet informiert und da nach BAB geguckt aber so wie ich das verstanden habe steht mir das nicht zu! Wisst ihr wie das mit Wohngeld etc aussieht? Liebe Grüße und danke im Vorraus Kryssie
13 Antworten
Während der Ausbildung steht Dir nur der Unterhalt Deiner Eltern zu. Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Anders wäre es, wenn das Leben im Elternhaus unzumutbar wäre oder wenn der Ausbildungsplatz in weiter Entfernung vom Elternhaus liegt. Für alle anderen Fälle heißt es: Erst ausziehen, wenn man sich es auch leisten kann.
deine eltern sind dir zum unterhalt verpflichtet. allerdings können sie auf naturalunterhalt, sprich unterkunft und lebensmittel, bestehen! ausziehen DARFST du nur wenn du es dir leisten kannst ODER die familären probleme nachweislich so groß sind das dadurch z.b. deine ausbildung beeinträchtigt wird. ansonsten wird dich jedes amt wieder an den elterlichen haushalt verweisen
nix müssen die eltern. sie müssen dir ein dach über dem kopf und futter bieten, sowie kleider und "unterstützung", was du ja zu haben scheinst da du die möglichkeit hast daheim zu wohnen. "ich versteh mich nicht so gut mit dem stiefvater" reicht da nicht als begründung. daraus schliesst man eher dass du eventuell auch einen vater hast der dich aufnehmen würde/müsste, also sogar 2 orte zur wahl. und falls nicht, ein ort reicht ja auch. gründe damit du subventioniert woanders wohnen könntest wären misshalndlung, unangebracht weiter arbeitsweg, die eltern sind sozialfälle oder betreuungspflichtig (weil schwer krank). ansonsten können dich die eltern im haus behalten solange du nicht selber genug kohle hast, ganz einfach. müssen sie sogar, bis abgeschlossene ausbildung oder 25jahre alt.
Deine Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet, müssen Dich also finanziell unterstützen, so lange Du noch in der Ausbildung bist. Sie müssen Dir auch das Kindergeld aushändigen.
Zunächst einmal sind Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, solange Du in Ausbildung bist.
Wenn Du ausziehst und das Einkommen Deiner Eltern ist so gering, dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können, springt das Sozialamt ein. Das übernimmt dann auch die Wohnungskosten.
Kann aber muss nicht.
wieso denn, sie kann ja daheim wohnen.