ich werde Vater, bin z.Z. arbeitslos - was erwartet mich bei der Anmeldung im Amt?

4 Antworten

Doch wenn ich lese, das ich nach der Düsseldorfer Tabelle über 380 Euro zahlen muss - von was soll ich das tun?

UH-Pflicht und UH-Zahlungsfähigkeit sind zwei paar Schuhe. Kannst du keinen (vollen) Kindes-UH zahlen, kann/muss die Mutter UH-Vorschuss für das Kind beantragen. Du hast als UH-Pflichtiger aber eine erhöhte Erwerbsobligenheit , musst dich also verstärkt bemühen, Erwerbseinkommen zu erzielen. Bist du erwerbstätiger ALG2-Bezieher, werden titulierte tatsächlich gezahlte Unterhalte bei der Anrechnung deines Einkommens "abgesetzt" berücksichtigt.

muss ich dem Amt sagen, das ich Vater werde; steht mir finanzielle Unterstützung zuoder ergeben sich dann irgendwelche Nachteile?

Das wird (getrennt lebend) für dich relevant, wenn z.B. Kosten zur Wahrnehmung deines Umgangsrechts beantragt werden sollen. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sonderbedarf-bei-alg-ii-4-9283.php

Ist es ratsam, meine Wohnung aufzugeben und als Bedarfsgemeinschaft zusammenzuleben oder gar zu heiraten?

Das ist eure Entscheidung. Aufgrund des gemeinsamen Kindes würdet Ihr zusammenwohnend automatisch eine BG werden, mit oder ohne Trauschein.

Zählen meine Freundin und ich nun als Bedarfsgemeinschaft, nur weil sie schwanger ist und wir uns sehr oft sehen?

Nein.

damit meine Freundin nicht auch noch für mich aufkommen muss und ich trotzdem öffentlich als Vater mit Sorgerecht leben kann

Umgangs- und Sorgerecht sind eine Sache... Unterhalt(sansprüche) eine andere. Unverheiratet getrennt wohnend hat sie dir gegenüber keine finanzielle Verpflichtungen (umgekehrt du aber ihr und dem Kind gegenüber -> Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt.. sofern zahlungsfähig.) Lebt Ihr zusammen, seid Ihr wg. des gemeinsamen Kindes automatisch eine BG, und ihr Einkommen muss ggf. auch für deine Bedarfe eingesetzt werden (und umgekehrt).

Welche Verpflichtungen und Rechte kommen auf nun auf mich zu?

Wichtiges z.B. im BGB, §§ 1591 - 1698 b (und auch Erbrecht -> 5.Buch, §§ 1922 ff.)

Geht mal zur Sozialberatung der Caritas. Die Leute dort sind sehr kompetend und zeigen euch eure Möglichkeiten auf. Sie helfen euch auch bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche, falls es Probleme mit den Ämtern gibt und das alles auch noch kostenlos.

Hallo Joyce, vielen Dank für Deine Nachricht.

Ich schaue mal im Internet der Caritas. :)

Oder ist alles kein Problem, wenn ich heirate?

LG nbtib

@nbtib

Auch dann solltet ihr euch beraten lassen. Denn ihr wisst ja nicht, was euch zusteht und vom Amt bekommt man nicht immer die Beratung, zu der sie eigentlich verpflichtet wären.

@nbtib

@ nbtib

Wenn Ihr heiratet, seid Ihr automatisch eine Bedarfsgemienschaft, ebenso, wenn Ihr zusammenzieht und ein gemeinsames Kind habt.

"Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • der Arbeitslose

  • der im Haushalt lebende Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften)

  • im Haushalt lebende minderjährige und unverheiratete Kinder"

http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php#536596974f0adcc05

Deine Freundin kann, sobald das Kind da ist Unterhaltsvorschuss beantragen. Diesen bekommt sie längstens für 72 Monate. Wie der Begriff schon andeutet, handelt es sich um einen Vorschuss auf die Zahlungen die du leisten müsstest. Wenn du irgendwann in der Lage bist zu zahlen, wirst du das dann erstatten müssen.

drösel dich doch erstmal ganz von anfang an auf. du willst eine weiter- oder ausbildung machen? dann konzentriere dich momentan erstmal nur darauf. vater wird wessen kind geboren wurde und der die vaterschaft anerkannt hat. dann erst bist du rechtlich gesehen vater. somit: 1. momentan bist du maximal mit deiner freundin in einer kleinen winzigen schwangerschaft und du bist werdender papi^^ - DU musst also garnix sagen. deine freundin aber bald für ihren mehrbedarf schwangerschaft. 2. sagst du das du papa wirst, ändert sich garnix für dich. du bekommst weiter alg2 3. wollt ihr denn zusammenziehen mit allen konsequenzen? füreinander einstehen, gemeinsam für einander sorgen? ob du eine gemeinsame wohnung gründen willst oder gar vor deiner freundin auf die knie gehst um zu bitten ^^ ob sie deine frau werden will, ist etwas so was von persönlich, ass du selbst entscheiden musst, ob du schon soweit bist. wie denkt sie darüber. zieht ihr zusammen, dann bekommt ihr den verminderten satz für partner plus gemeinsame miete. (plus babyerstausstattung, schwangerenbekleidung, schwangerenmehrbedarf, vielleicht erstausstattung für wohnung...) - denkt zusammen nach, was ihr gemeinsam wollt.

  1. ihr könntet bereits jetzt schon als bg gesehen werden. in der regel aber erst wenn ihr zusammen gezogen seit und in einer gemeinsamen wohnung gemeldet seit.
  2. wenn nach der geburt die vaterschaft geklärt ist, kann sie dir das gemeinsame sorgerecht erklären, wenn sie möchte. das hat mit dem jobcenter nichts zu tun. wenn ihr verheiratet seit, ist gsr automatisch.
  3. mit geburt des kindes, kommt die vaterschaftsanerkennung auf dich zu. dies kann gleich bei namensgebung erfolgen, aber auch schon jetzt wenn ihr wollt. auch gsr kann vorgeburtlich erklärt werden. das bedarf keiner fristen. einzige frist ist: glaub 6-7 tage nach der geburt muss die geburt beim standesamt gemeldet werden und sollte ein name erfolgen. dort kann vaterschaft anerkannt werden und gsr wohl auch erklärt werden. oft findest du formulare online. pflichten: du bist sofort nach vaterschaftsanerkennung unterhaltspflichtig für mutter und kind rechte: umgangsrecht, bei gsr auch abr. sollte die mutter weiterhin allein leben, dann hat das gsr natürlich keinerlei wirklichen wert, da sie dann alleinige alltagssorge hat.
@apfelkuchen225

seit bereit kinder in die welt zu 7. es gibt keine fristen zu beachten 8. den vornamen bestimmt ihr im günstigsten fall gemeinsam. ansonsten bestimmt sie ihn allein innerhalb der ersten woche oder der zweiten. meistens ist ein standesbeamter im krankenhaus bereits vor ort, der die geburtsanmeldung entgegennimmt. nachname wird ihrer sein, wenn sie nicht verheiratet ist.

  1. setzt euch beide mal zusammen u. guckt euch ganz tief in die augen. dann stellt euch mal diese fragen: wirst du sie lieben und ehren und für sie sorgen in guten und in schlechten tagen? oder so? ihr setzen. für diese bist du mit verantwortlich. warum sollte sie also nicht auch für dich aufkommen oder für dich mitsorgen? wenn ihr soweit seit, dann zieht zusammen, gründet eine richtige familie und lebt dies auch. oder du jeder verbleibt in seiner wohnung. das baby lebt bei der mutter, du hast umgangsrecht einige stunden die woche und trotz sorgerecht, hast du nix zu sagen. sie bedarf nur noch bei bankangelegenheiten und taufe deine zustimmung. ansonsten bestimmt sie 99% der dinge in ihrer alleinigen alltagssorge.
@apfelkuchen225

irgendwie funktioniert das mit der nummerierung nicht so wirklich.