Ich werde 35.000 Euro von meiner verstorbenen Mutter Erben. .bin Hartz4 Empfänger?wieviel Geld darf ich davon behalten?

1 Antwort

Mal abgesehen von evtl.zu zahlenden Steuern auf das Erbe bleibt dir alles,da geht das Jobcenter nicht ran,nur wird das Erbe als einmaliges Einkommen auf deinen / euren Leistungsanspruch angerechnet und das bei diesem Betrag auf 6 Monate Bezugszeitraum !

Du würdest dann für 6 Monate erst einmal keinen Anspruch mehr haben und musst deine Beiträge zur Renten und Pflegeversicherung selber zahlen,so ist es normalerweise,denn selbst wenn man deinen monatlichen Leistungsanspruch + den KV - Beitrag nimmt wirst du auf 6 Monate gerechnet von deinem Erbe immer noch mehr haben als dein Leistungsanspruch in 6 Monaten beträgt.

Nach diesen 6 Monaten wird dein einmaliges Einkommen zum Vermögen und das bleibt dann bis auf das sogenannte Schonvermögen anrechnungsfrei.

Das beträgt dann ab dem 21 Lebensjahr 150 € pro vollendetem Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.