Ich tu spritzen als ungelernter im med. Bereich darf ich?

9 Antworten

-Injizieren (Subkutan)

-Blutzucker messen/Insulin spritzen

-Infusionen legen (Subkutan)

-Medikamente verabreichen und richten

Du darfst es rein rechtlich überhaupt nicht. wenn man das rausfindet und dich verpfeift, weil du was falsch gemacht hast (medi falsch egstellt, Pat verwechselt, falsch injiziert, falsches medi beim falschen patienten injiziert uvm), dann bist du und das altenheim dran.

ich kenne sowas. in der ausbildung lief sowas auch mal ganz gerne: "welches Lj biste denn?? 1.?? schonmal Blut abgenommen??? achwas is ganz einfach ... mach mal ..." und Patient bekommt n Hämatom von 1m x1m auf der ellenbeuge. und warum??? weil der auszubildene in dem 1. Lj einfach noch nihct qualifiziert genug war. und du bist es auch nicht.

lass es besser, du tust dir, deiner zukunft und den armen patienten/Bewohnern einen großen gefallen.

PS: Ich sage nicht dass du es nicht kannst. aber dann kann ich jetzt auch als anwalt arbeiten oder architekt, wenn du ohne ausbildung all das darfst .... weisst du was ich meine???

PPS: Injektionen, BZ messen und iwelche sc-infusionen legen sind Körperverletzungen, also lass das bitte wirklich. wie gesagt, ihr kommt alle in teufels küche

Denn im Grunde weisst du gar nicht was du da tust

Wenn du deine "Aufgaben" so mangelhaft oder inkompetent erledigst wie du deine Texte schreibst, stehst du mit einem Bein im Gefängnis. Egal ob Helfer, examinierte Kraft oder Arzt. Jede Behandlung darf nur ausgeführt werden, wenn man sich das dazu nötige Fachwissen sowie die richtige und genügende Praxis angeeignet hat und die Handlung mit der gebotenen Vorsicht ausführt. Da dein Wissen nach deinen bisherigen Fragen (Behandlungspflege, Krankenpflege, Hygiene, Betreuung etc.)nicht im Ansatz dem üblichen heutigen Standart entspricht, würde ich dir von solchen Handlungen dringend abraten. Du weisst nicht, was du verursachen kannst und kannst für deine Taten keine Ausbildung nachweisen. Egal was andere sagen oder gesagt haben, wenn du die Gesetze nicht einhältst, wirst du bei einem Vorfall mit Bestrafung rechnen müssen.

Das ist vergleichbar mit dem Führerschein. Wer keinen hat, darf nicht autofahren und wer einen hat, muss sich an die Vorgaben (z.B. kein Bus, kein Lastwagen...), Vorschriften und Gesetze halten, sonst macht er sich strafbar!

Junge, Junge. Du und dein Arbeitgeber seit schon so gut wie im Knast. Denn du mit deiner halbjährigen Schulung, darfst überhaupt KEINE Behandlungspflege ausführen.

Was du darfst: Grundpflege, Mahlzeiten reichen, Mobilisieren. Wo das nach zu lesen ist? Zu den Versorgungsverträgen die jede Pflegeeinrichtung mit den kassen abschließt, gibt es Anlagen, die genau beschreiben, was welche Tätigkeit alles beinhaltet und wer was mit welcher Ausbildung machen darf. das sollte jeder HML, PDL und WBL bekannt sein. Hat das der MDK bei den Prüfungen noch nie beanstandet?

Eine subkutane Infusion? Also subkutan darfst du schon spritzen. :) Ist ja nichts anderes wie eine Heparinspritze und die darf man sich ja auch geben lassen oder selbst geben. Aber Infusionen legen, nein.

Also bei uns ist das so, das Infusionen nur direkt vom Arzt gelegt werden oder er einfach mit dabei steht und es unter Aufsicht gemacht wird vom Pflegepersonal.

Nein, wenn dir die Aufgaben zugeteilt wurden. Die Verantwortung trägst nicht du sondern der Arzt bzw. das Krankenhaus. :)

@Tanjalein22

Hallo Tanjalein: "... wa sist wenn ich da was falsch mache hafte ich?..." Die Verantwortung trägst nicht der Arzt bzw. das Krankenhaus!!! sondern der Ausführende! Der Arzt haftet für seine Handlungen oder seine Verordnungen. Er kann unmöglich haften, wenn in einem lasch geführten Pflegeheim inkompetente Mitarbeiter Fehler machen. Jeder erwachsene Mensch muss seine beruflichen Grenzen kennen und darf nur nach seinem Wissen Aufträge übernehmen. Beispiel: auch mit dem Firmenwagen muss sich der Fahrer an die Verkehrregeln halten und diverse Strafen selber zahlen. Da hilft auch nie "... der Chef hat gesagt..."

Ohne ärztliche Delegation an eine FACHKRAFT geht es nicht!

@psyk111

Wie psyk111 schon sagt, wenn er dir die Aufgabe erteilt das du das machen sollst und es geht schief, haftet er für dich. Der Arzt trägt die Verantwortung und nich du. Ausser du handelst selbst, legst die Infusion an obwohl dir kein Arzt gezeigt hat wie das funktioniert und es passiert irgendwas. Dann wirst wohl du zur Verantwortung gezogen, weil der Arzt ja von nichts wusste und dir die Aufgabe nicht erteilt hat.

@Tanjalein22

@Tanjalein: in diesem Pflegeheim ist sicher kein Arzt, der Figaro was zeigt oder ihn beauftragt! Und wer was falsch macht, haftet immer selbst. Also der Arzt würde nur haften, wenn er etwas falsch verordnet hätte. Wenn das Pflegepersonal eine Infektion verursacht oder sonst was falsch macht, haftet doch nicht der Arzt. Wo nimmst du dein (Un-)Wissen her?

@autsch31

Figaroelo ist nicht ausgebildet, das heisst er hat sicher irgendeinen mentor oder ähnliches dort. das heisst, dass er die verantwortung überhauot nciht tragen kann, weil er ja auch nicht die ausbildung hat. wenn er also mist macht geht das auf die anderen, weil DIE das hätten machen müssen. da kann ja jeder von der Straße kommen und die Patienten versorgen ...

@autsch31

In der Regel werden die bereits dafür ausgebildeten (Pflege-)Fachkräfte in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen geschult und zertifiziert.

Darauf spielt Tanjalein sicherlich an. Wenn eine Person ohne entsprechende Ausbildung von einem Weisungsbefugten mit einer Tätigkeit betraut wird, trägt er für nicht grob fahrlässig herbeigeführte Schäden meiner Meinung nach keine Verantwortung...

du bist schon länger in diesem Beruf und wenn du gut bist kann man es dir auch machen lassen...und die Spritzen die du setzen darfst/solltest, das darf jeder ... und etwas übertreiben tust du ja auch, aber wir kennen dich ja schon, das legen von Infusionen tust du ja nicht alleine aber mit eine Krankenschwester...oder

ne s.c infusion ist derbe easy. das is eigentlich imprinzip nichts anderes als eine s.c injektion(heparin) nur das die nadel etwas dicker ist und die etwas länger drin bleibt ^^

@Ottbi

es muss in einem bestimmten winkel unter die haut gesetzt werden mann mus vieles beachten es ist nicht einfach wie heparin..

bei heparin muss man auch vieles beachten wie z.b das die nadelöffenungdiagonale nach unten zeigt

Dann DARF er trotzdem nicht! Da kann meinetwegen eine ganze Belegschaft an Ärzten daneben stehen. Lest Euch das SGB V durch!

@psyk111

ich seh das wie psyk111