Ich stehe nicht mit im Mietvertrag, muss ich mich jetzt nach der Trennung an der Miete beteiligen?

9 Antworten

wie hier mehrfach richtig dargelgt, bist Du dem Vermieter gegenüber nicht zu der Zahlung eines Mietzinses verpflichtet.
Du könntest aber sehr wohl zur anteiligen Zahlung an Deinen Mann verpflichtet sein. Immerhin hast Du die Wohnung ja eine Zeit alleine genutzt und wenn ich richtig rechne wurde die Wohnung ja gekündigt, während Du noch darin gewohnt hast. Je nach der Absprache als er zu seinem Kumpel gezogen ist und bei der Wohnungskündigung, kannst Du für einen Teil oder auch die komplette Miete verantwortlich sein. Da schon ein Anwalt dabei ist lege dem genau offen, was wirklich passiert und gesagt worden ist!

Er ist Hauptmieter, er steht im Mietvertrag, somit ist er derjenige, der die Miete zu bezahlen hat. Egal ob Freund oder Nochehemann. Nur derjenige, der im Mietvertrag steht hat für die Miete aufzukommen, dem Vermieter ist es nämlich total schnuppe, ob man sich trennt oder nicht, er holt sich das geld vom Mieter.

Da Sie nicht im Mietvertrag stehen, haben Sie weder die Verpflichtung, sich gegenüber dem Vermieter an der Mietzahlung zu beteiligen, genausowenig, wie Ihnen gegenüber auch keine Verpflichtung zur Kündigung des Mietvertrages besteht, der bekanntlich ja nicht auf Sie mit lautet. Die kostenpflichtige Anfrage beim Anwalt hätten Sie sich ebenso sparen können wie das Abwarten seiner Antwort! Da kommt nichts Neues raus!

Der Anwalt ist ja wegen der Scheidung und wegen dem Kindesunterhalt den er nicht zahlen will, mein anwalt hat nur ein schreiben von meinem nochehemann erhalten in dem ich aufgefordert werde die Wohnungsmiete zubegleichen bzw auszugleichen

Also, dieses Lied ist eigentlich gesungen. Zieht ein Partner mit in die Wohnung ein, ist er automatisch Mitmieter und schuldet im Innenverhältnis der Beiden die Miete. Im Rahmen einer Zwangsräumung muß auch gegen diese, nicht im Mietvertrag stehende Person, ein Titel für die Räumung her. Wird dies versäumt, kann sie nicht geräumt werden. Alles eigentlich ganz einfach und passend. Viel Glück.

Ob du mit im Mietvertrag stehst, hat in diesem Fall nichts zu sagen. Miete wird meiner Meinung nach in einem solchen Fall nur dann fällig, wenn du die Wohnfläche tatsächlich nutzt - in deinem Fall also bis Mitte August, und keinen Tag mehr.

Das ist völliger Unsinn! Zahlungspflichtig ist ausschließlich der, der gemäß Mietvertrag zur Zahlung verpflichtet ist - niemand sonst!
@schelm1

Jetzt hört aber alles auf. So einen Blödsinn habe ich ja noch nie erlebt, wie so eine Aussage. Ein Blick in die Fachliteratur reicht und Du hast rote Ohrläppchen. Also bitte!

Das stimmt nicht! Miete muss zahlen, wer im Mietvertrag steht! Man verpflichtet sich ja mit der Unterschrift quasi den Mietverpflichtungen nachzukommen!

Aber: Der Ex-Ehemann kann dann, wenn die Frau die Miete nicht anteilig übernimmt, sie natürlich (zur Not mit "Polizeigewalt) vor die Tür setzen!

@blablubblub

Ja aber das hatteb sich erledigt da er freiwillig ausgezogen ist bis ich raus bin!