Ich parkte in einen Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - Beweismittel: Zeugenaussage, Verkehrsüberwachungsdienst - Was ist das (Bild)?

Bild - (Auto, KFZ, Rechte)

7 Antworten

"die Verwarnung wird nur gültig wenn Sie damit einverstanden sind"

lol seit wann gibt's denn sowas?

seid Einführung des Bußgeldkatalog . also 13 November 2001 .

 Eine Verwarnung ist ein Angebot die Sache auf unbürokratischem Wege zu erledigen .

Bezahlen = Erledigt .

 Nicht bezahlen = Verfahren wird eingeleitet .

das ist ein Verwarnungsgeldangebot :

Es soll dir die Möglichkeit gegeben werden , auf dem kleinen Wege diese Ordnungswidrigkeit zu erledigen .

Ob du da geparkt hast oder nicht , kannst nur du beantworten !

Sollte du geparkt haben , würde ich dir Raten die 10€ zu überweisen . Denn nach den 7 tagen ( Meistens warten sie länger ) eröffnet die Behörde ein Bußgeldverfahren . Erst dort wird dann Kennzeichen , Foto mit der Aussage geprüft .

Ist es nicht dein Fahrzeug wird das Verfahren auch eingestellt und du hörst nichts mehr von der Bußgeldstelle in dieser Sache !

Ist es aber dein Fahrzeug bekommst du einen Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren . Hier kannst du dich dann äußern und Angaben machen . Bei Parkverstößen gibt man  an , das man nicht mehr weiß wer das Auto dort geparkt hat .

Andernfalls , du antwortest nicht oder gibst den Verstoß zu , kommen zu den 10€ noch 28,50€ Bearbeitung und Auslagen hinzu . 

Übrigens :

Es handelt sich um ein Verwarnungsgeld . Zu diesem Zeitpunkt hat man keine Rechtsmittel !

 

Wenn Du sicher bist, dass Dein Auto zu der Zeit nicht da geparkt haben kann, dann lege Einspruch ein. Die irren sich auch schon mal oder vertippen sich mit der Autonummer.

Wenn aber Dein Fahrzeug eindeutig da zu sehen ist (es gibt ein Foto), dann wird durch den Einspruch (oder wenn Du nach 10 Tagen noch nicht gezahlt hast) ein Bußgeld. Das heißt, es kommen zu den 10 Euro nochmal Gebühren etc. dazu. Die liegen im Moment, soweit ich weiß, bei 28,50. Wie gesagt, zusätzlich.

Sehe gerade, dass das am 27.2. war. Dann bist Du eh schon drüber.

Das ist eine schriftliche Verwarnung, steht doch da. Und es steht da, dass du das nicht unbedingt zahlen musst, wieso liest du es denn nicht sondern machst nur ein Bild davon?

Zeuge ist in der Regel ein Knöllchenverteiler.

Steht doch alles da drauf. Wenn du am 27.2. um 16.36 dort nicht geparkt hast, dann teile das dem Ordnungsamt mit. Hatte ich auch schon mehrfach. Falsches Kennzeichen, falscher Fahrzeugtyp, falsche Beschilderung (das ging dann bis vor Gericht).