Ich parkte auf e.Privatparkplatz, ohne geford. P.scheibe & soll Verwarngeld bezahlen-Dürfen die das?

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Normalerweise werden Politessen auf privaten Grundstücken nicht tätig. Der Eigentümer kann aber mit der Behörden oder einem Privatunternehmen vereinbaren das der Parkplatz kontrolliert wird und auch Verwarnungsgelder ausgesprochen werden. Im schlimmsten Fall droht das Abschleppen. In den Medien wird darauf hingewiesen, das viele Discounter ihre Kundenparkplätze nur für die Zeit des Einkaufs zur Verfügung stellen und eine Parkscheibe verwendet werden muss. Wenn dem nicht Folge geleistet wird, ist der Besitzer berechtigt Parkgebühren zu erheben oder Abschleppen zu lassen wenn im Vorfeld darauf hingewiesen wurde.

Wär's dir lieber, wenn du abgeschleppt worden wärst?

http://tiny.cc/k4eud

Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (Landesordnungswidrigkeitengesetz - LOWiG) Vom 8. Februar 1978 § 12 Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen

  1. auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, daß die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,

  2. vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

wenn Du auf einem Privatparkplatz zur öffentlichen Nutzung geparkt hast, dann ja.

Meiner Meinung nach nicht.

Wäre ja noch schöner, wenn meine Steuergelder dazu verwendet werden private Parkplätze zu kontrollieren.

Wenn dieser Logik stimmen würde, dann gibt es für Einbrecher und Raubmörder, wenn sie das in einem Privathaus machen, sicher auch keine Strafverfolgung?

Hier kann wohl jeder, jeder blöde Antwort geben, auch wenn er keine Ahnung hat?

nein!