ich muss widerruf schreiben. einschreiben mit rückschein geht das?

8 Antworten

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Geht,

Du machst das beim einem Postschalter. Ist eine der sichersten Postsachen. Kostet  mehr - Gebühren halt. Aber so am besten ! LG

Danke fürs Fähnchen ...freu...- dir alles Liebe und viel Erfolg !

@finzerconsult

Es wird oft gefragt was "sicherer" ist. Wichtige Post per Einschreiben, oder per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Hier meine Erfahrung und mein Tip dazu.

Ich verschicke seit Jahren keine Einschreiben mehr. Auch nicht mit Rückschein.

Die Kosten sind unter Umständen umsonst.

Beispiel:

Man schreibt an die Rentenversicherung, oder eine andere Stelle, bei der die Post von einer Hausinternen Poststelle verteilt wird. Dann habe ich den Nachweis, das ich das Schreiben abgeschickt habe. Ich habe auch den Nachweis das eine Person "XY" das Schreiben in der Poststelle angenommen hat.

Aber der Nachweis das mein Schreiben auch die zuständige Abteilung / Stelle / den Sachberabeiter erreicht hat habe ich NICHT !!!

Mein Tip dazu:

Eine preiswertere und eben so sichere Sache wie ein Einschreiben, ist es das Schreiben vorab als E-Mail an den Empfänger zu schicken.

Beispiel:

Bei der Rentenversicherung (DRV-Bund) ist es einfacher und vor allem preiswerter, sich per E-Mail ab zu sichern.

Ich schicke mein Schreiben per E-Mail an: drv@drv-bund.de

Und am Ende schreibe ich als Bemerkung: "Dieses Schreiben geht ihnen vorab per E-Mail zu, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen. Das postalische Schreiben mit rechtsverbindlicher Unterschrift wird ihnen auf dem Postwege zugestellt".

Und dann kann ich mein "Original" einfach als ganz gewöhnlichen Brief an die Rentenversicherung schicken. Denn den Nachweis das mein Schreiben eingegangen ist habe ich. Und ich habe den Vorteil das der Sachbearbeiter das Schreiben in jedem Fall kurzfristig hat. Er hat mir gestern geschrieben. Das Schreiben geht heute bei mir ein. Und meine Rückantwortl iegt heute noch bei dem Sachbearbeiter vor.

Sofern es innerhalb der Geschäftszeiten ist, erhalte ich umgehend die Miteilung das mein Schreiben eingegangen ist, da dies durch einen "Autoresponder" bestätigt wird. Wenn ich das Schreiben erst am späten Abend per E-Mail absende, erhalte ich die automatische Bestätigung am folgenden Morgen.

Ebenso handhabe ich das mit Schreiben an Ministerien des Landes, oder des Bundes. Und mit allen Institutionen die eine E-Mailadresse als Kontaktmöglichkeit angeben. Ebenso bei der ARGE, der Bundesanstalt für Arbeit und vielen anderen staatlichen Einrichtungen. Und selbst bei Rechtssachen ist das möglich. Zum Beispiel wenn ich meinem Rechtsanwalt, dem Gericht, oder einer anderen Stelle etwas zukommen lassen will.

So brauche ich keine teuren Gebühren für Einschreiben, oder Einschreiben mit Rückschein zahlen. Spare mir den extra Weg zur Post. Und kann meinen Brief in den nächsten Briefkasten stecken.

Gruß Michael

@MichaelSelm

Vor normalen E-Mails kann ich nur warnen. Krankenkassen und Behörden haben häufiger den Erhalt bestritten. Sicher ist nur die E-Post-Brief E-Mail oder Fax, denn dort gibt es eine automatische Quittung, die gerichtlich dem "Einschreiben mit Rückschein" als gleichwertig anerkannt ist.

einschreiben und rückschein

Schau mal in der Widerrufsbelehrung oder in den AGBs nach, was die wollen. Einschreiben mit Rückschein ist zulässig. Für lau geht es mit dem E-Post-Brief, der einem "Einschreiben mit Rückschein" gleichgestellt ist.

Ein Widerruf nur mit Einschreiben und Rückschein!! Sonst kannst du später nicht nachweisen, das du tatsächlich widerrufen hast. LG :)

Und was ist, wenn der Empfänger behauptet, dass nur ein leeres Blatt im Umschlag war?

@BBausKL

Du kannst ja so ein Schreiben für dich nochmals ausdrucken und den Inhalt von Zeugen bestätigen lassen. Wäre ja eine Möglichkeit..LG :)

sicherheitshalber würde ich nur einschreiben mit rückschein machen -- vielleicht brauchst du den rückschein mal ?