Ich muss in den Jugendarrest für 2 Wochen -. kann ich trotzdem nach Österreich auswandern?

5 Antworten

Jugendarrest ist ein Zuchtmittel nach 16 JGG, keine Kriminalstrafe. Alleine deshalb gäbe es keine internationale Ausschreibung. Ein Haftbefehl bei Nichtantritt wäre dennoch möglich (457 StPO).

Wenn du nach Österreich gehst und dort bleibst, wäre es für dich folgenlos.

Allerdings könnte es für dich Probleme geben, wenn du nach Deutschland gingst.

Du solltest über deine Absichten mit dem Vollzugsleiter sprechen, gemeinsam könntet ihr eine für alle akzeptable Lösung finden.

Solltest Du jetzt kurz vor deinem Prozess bzw. der Durchführung auswandern kann es im Schlimmsten Fall sein das es nicht nur der Jugendarrest bleibt sondern eventuell auch das Gefängnis, ich würde einfach meine Fehler einsehen und diese 2 Wochen dort locker durchzumachen. Ich weiß nicht was Du gemacht hast, dennoch Österreich liefert nach Deutschland aus, also Gefangene..

Darf man fragen, was der Grund für den Jugendarrest ist? Wenn es mit Schule zusammenhängt, stehen die Chancen nicht schlecht, sich dagegen erfolgreich rechtlich zu wehren.

Nur weil du auswanderst, heißt es nicht, dass deine Strafe aufgehoben wird. Du musst für deine Tat geradestehen, sonst holen sie dich. Wenn du nicht zu deinem Termin erscheinst, bist du auf der Flucht, was wiederum eine Straftat ist.

Teile dem Gericht mit, dass du nach Österreich umsiedeln willst.

Die werden das prüfen und dir dann mitteilen, was du darfst oder nicht.