Ich muss einen Brief an das amtsgericht schreiben...

6 Antworten

Wenn das Amtsgericht einen Mahnbescheid geschickt hat, dann muß deine Freundin innerhalb von 14 Tagen reagieren. In dem Brief muß stehen

"Hiermit erhebe ich vorsorglich und zur Wahrung eventueller Fristen Einspruch gegen den Mahnbescheid vom (Datum) und Aktenzeichen. Eine ausführliche Begründung reiche ich innerhalb 4 Wochen nach"

Damit ist deine Freundin auf der sicheren Seite und ihr habt 4 Wochen Zeit Euch mit einem Anwalt zu beraten. Wenn Deine Freundin kein Geld hat, kann Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) stellen.

Sie muss dem Mahnbescheid doch einfach nur widersprechen (ankreuzen auf dem Widerspruchzettel) und unterschreiben. Dann zurückschicken. Bevor sich das Amtsgericht einschalten lässt sind ja auch erstmal Mahnungen nötig, spätestens da hätte sie reagieren müssen. Dann kommen Mahngebühren, Anwaltskosten, Zinsen, Gerichtsgebühren usw drauf und das läppert sich. In keinem Fall wird sie "nur" die 1000 Euro Mietschulden zahlen können

Normalen Briefkopf benutzen. Wichtig ist das Aktenzeichen. Das findest du auf dem Brief vom Amtsgericht. Schreib es in den Betreff. Danach schilderst du deinen Sachverhalt.

Ich rate dir aber trotzdem einen Anwalt zu nehmen.

Viel Glück und liebe Grüße!

da sollte das drin stehen, was sie dem Amtsgericht mitteilen möchte.

dann müsste deine nachbarin ja auch beweise haben wie kontoauszüge oder überweisungsbelege, die sie in kopie mit ans amtsgericht senden kann! sie soll schreiben, dass sie nur 2 monatsmieten schuldet, auf die mitgesandten kopien hinweisen und am besten per einschreiben und rückantwortschein, falls ihr eine frist gesetzt wurde, damit sie einen beweis hat, DASS sie die frist eingehalten hat!