Ich möchte zur Bundeswehr. Ist ein eingestelltes Verfahren ein Grund für nichteinstellung ?
Ich möchte mich bei der Bundeswehr bewerben und war auch schon beim Beratungsgespräch. Der Feldwebel im Sanitätsdienst soll es werden. Ich hatte vor 3 Jahren ein Verfahren wegen Kosum von Btm. Das Verfahren wurde eingestellt somit nicht verurteilt und ich bin auch nicht vorbestraft. Allerdings wurde mir eine Führerscheinsperre verhängt. Mich würde interessieren ob es ein Grund für eine Nichteinstellung ist oder ob ich einen Vermerk im Bundeszentralregister habe. Vielen Dank schonmal an diejenigen die sich Zeit für meine Frage nehmen.
2 Antworten
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, gabs auch keinen Eintzrag im Zentralregister. Den gibt es auch nicht, wenn man nach Jugnedstrafrecht verurteilt wird. Dann käme der Eintrag nur ins Erziehungsregister aber nicht ins Zentralregister.
Und von der Führerscheinstelle gibt es keine Infos für die BW. Die Kartei in Flensburg wird nicht abgefragt.
Es könnte ein Grund sein, wenn die Bundeswehr sich ihr Personal sehr speziell aussuchen würde. Beim heutigen Stand der Dinge wird das das Ergebnis deiner Bewerbung nicht beeinflussen.