Ich möchte meine Gemälde online verkaufen, brauche ich ein Gewerbe dafür?

3 Antworten

Keine Gewerbeanmeldung ist für Freie Berufe erforderlich

Für Selbstständige, die einen Freien Beruf ausüben, ist keine Gewerbeanmeldungerforderlich. Für diese Berufsgruppen gelten auch bei der Buchführung erleichterte Regeln, sodass eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei der jährlichen Steuererklärung im Grunde ausreicht. Zu den so genannten Freien Berufen zählen insbesondere künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten bzw. Fachdienstleistungen. Typische Beispiele für Freiberufler sind Künstler, Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Hebammen oder Autoren. Einen Gewerbeschein brauchen diese Selbstständigen nicht, dafür aber eine spezifische Begabung, die oft eine bestimmte Qualifikation voraussetzt. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium kann so ein sehr sicheres Mittel sein, um den Status Freiberufler vom Finanzamt gewährt zu bekommen. Ein Blick in Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes zeigt konkret, um welche Berufsgruppen es sich handelt.

Quelle: https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Der Verkauf eigener Werke ist eine typische künstlerische Tätigkeit und kein Gewerbe.

Als Rentner gibst du auch eine Einkommensteuererklärung ab. Wenn du die abgibst, musst du zusätzlich die > ANLAGE S (Eink. aus selbstständiger Tätigkeit) ausfüllen und abgeben. Die Einkommensarten werden dann zusammengezählt und davon wird die Steuer berechnet. Dabei kann auch herauskommen, dass du unter dem > Rentenfreibetrag liegst und nichts zahlen musst. Das stellt das Finanzamt dann fest.

Wenn es sich bei deinen Bildern um Einzelstücke handelt, dann ist das Kunst. Und Kunst ist NIE Gewerbe. Als Künstler musst du dich natürlich beim Finanzamt anmelden. Von dort bekommst du auch die Steuernummer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung