Ich möchte mein fahrrad zurückgeben bokomme aber kein Geld

9 Antworten

Hallo,

vorweg erstmal, ja, ich habe gesehen das die Frage schon älter ist, dennoch befriedigen mich die Antworten hier nicht, wenn irgendein Schaden an dem Fahrrad vorhanden ist, dann muss dieser vom Geschäft ausgebessert werden, sollte der Schaden danach noch immer auftreten kannst du dieses Recht noch 2x ausüben danach ist der Händler verpflichtet dir dein Geld auszuzahlen. Da du nur unzufrieden mit dem Rad warst war das Angebot mit dem Gutschein schon vollkommen ausreichend von dem Laden wo du es gekauft hast, es war lediglich eine Fehlinvestition deinerseits und dafür muss der Laden nicht haften. Im übrigen möchte ich noch hinzufügen, das Unikat85 mit ziemlicher Sicherheit nach deinem Alter gefragt hat weil es ganz einfach gewesen wäre den Kaufvertrag als nichtig zu erklären wenn du zum Zeitpunkt des Kaufes minderjährig warst, dies würde dich nämlich nur für Geschäfte des täglichen Lebens befähigen, da die Investition von knapp 1000€ in ein Fahrrad nicht darunter fällt wäre ein Abschluss des Vertrages nichtig gewesen und der Laden hätte das Fahrrad zurücknehmen und dir dein Geld geben müssen. Hätten sie dem nicht Folge geleistet hättest du bzw. deine Eltern den Laden verklagen dürfen^^ Also vielleicht nächstes mal einfach auf Gegenfragen zum Hintergrund antworten, dann kann man dir auch vernünftighelfen!
Liebe Grüße

normal kannst de es nur zurückgeben wenn es irgendeinen schaden hat der vorher schon war nur weil es dir nicht gefällt muss er es nicht zurücknehmen manche geschäfte machen das aus kulanz aber das ist keine pflicht

Hallo In der Tat gibt es kein 14-tägiges Umtauschrecht beim Kaugf im Laden, der Händler kann dieses Recht gewähren, muss es aber nicht. Allerdings wäre es schon hilfreich wenn in euren AGBs dieses Umtauschrecht explizit ausgeschlossen wird, ansonsten kann ich dir empfehlen mal ins BGB zu schauen, da sollten deine Fragen drin geklärt werden, allerdings ob du dort ohne Anwalt durchsteigst weiß ich natürlich nicht. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html

Du hast leider Unrecht. Wenn da was dran kaputt ist, dann muss es erst repariert werden und erst nach einiger Zeit kannst du ein komplett anderes verlangen. Geld zurück bei Nicht-Gefallen gibts nur im Internet oder bei Haustürverkauf.

Die sind im Recht, ein Recht auf Rückgabe hast du nur bei Bestellung per Post. Du hast das Fahrrad ja auf einer Probefahrt testen können. Sei froh, dass sie so kulant sind, sie brauchten dir auch gar nichts zurückzugeben