Ich möchte fristlos Kündigen geht das?

13 Antworten

Und wofür sollte dann eine fristlose Kündigung gut sein, die Dir eine Sperre von ALG "garantiert" ?

Wenn Du Dir selbst schaden möchtest kannst Du gerne versuchen fristlos zu kündigen - sei Dir recht sicher - das geht diesem AG am Allerwertesten vorbei. Der ist dann eher froh, dass er Dich so billig los wird.

( "billig loswerden" ---- er braucht keine Kündigungsschutzklage zu fürchten, um möglichst noch eine Abfindung zu erhalten. --- Er braucht keine Krankmeldung "zu fürchten" und somit eine Lohnfortzahlung während der Zeit der Kündigungsfrist.

Is gut gemeint ich hasbe schon einen neuen Job in Aussicht bzw kann da anfangen und will schnellst möglich dort weg ohne Fristen usw

Denke bitte an die Konsequenzen die Dir möglicherweise durch die BA entstehen könnten.

Halloe was meinst du mit BA ?

@Losi007

Bundesagentur für Arbeit

@Losi007

Bundesanstalt für Arbeit , Nürnberg ! heute primitiv JOBCENTER .

@Kuestenflieger

Äh nein, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter sind 2 verschiedene Sachen.

@HoskevonBerg

wie lokomotive und waggon !? beide mit gleichem logo !

Also, es ist neu das die Behörde einem Mitarbeiter mitteilt, dass er am Besten vor ihrem Eintreffen schon gekündigt haben soll. Die Kontrollen werden so abgehalten, dass kein direkter Bezug auf den Mitarbeiter besteht.

Du hast in deiner anderen Frage kaum richtig verstanden wie die Urlaubsregelung ist, bist du dir sicher das du das mit den gesetzlichen Feiertagen und dem Mindestlohn richtig verstanden hast?

Nicht das du gesetzlich, vorgeschriebene Pausenzeiten (welche automatisch abgezogen werden) und nicht angemeldete Überstunden (welche nicht bezahlt werden müssen) durcheinander wirfst und daraus das Unterschreiten des Mindestlohns machst.

Was meinst du mit gesetzliche Feiertage bezahlen, meinst du Zuschläge oder was?

Wenn du an den Tagen nicht geplant bist, dann sind die Stunden an dem Tag +/- 0 und nichts weiter.

Unter dem Strich, wenn es so arg ist läßt man sich kündigen, aber versucht nicht fristlos zu kündigen. Wie willst du das rechtlich fundiert begründen, nicht das du am Ende nur einiges falsch verstanden hast und das Ganze sich gegen dich wendet.

Also folgendes. Ich arbeite von Mo-Fr. fällt an diesen Tagen ein gesetzlicher Feiertag an und gehe nicht Arbeiten wird dieser nicht wie in anderen Firmen bezahlt. Gehe ich Arbeiten bekomme ich dafür keinen Ausgleichs Tag so wie in anderen Firmen bzw wie im Arbeitsrecht angegeben. Bezugnehmend Mindestlohn wenn ich 9 Stunden arbeite und davon eine Stunde Pause habe macht das bei mir 8 Stunden Arbeitszeit. Davon stehe ich aber ca 2 bis 4 Stunden weil keine Kundschaft da ist und diese Stunden werden nicht bezahlt. Also bekomme ich dann von 8 Stunden nur 4 bezahlt.

@Losi007

Geht schon los, was verstehst du unter Ausgleichstag?

Wenn du immer von Mo. -Fr. geplant bist und es gibt in der Woche einen Feiertag, bekommst du denn bezahlt?

Wenn du an dem Tag nicht arbeitest, also frei genommen hast, da du -lt. deinen Angaben immer von Mo. - Fr. arbeitest- bekommst du weder einen Tag abgezogen, noch einen Tag gutgeschrieben. Das ist völlig normal.

Lt. deinen Angaben arbeitest du von Mo.-Fr. dein Urlaubsregelung sieht jedoch eine 6 Tage Woche vor. Wie ist das in deinem Vertrag geregelt?

Sollte es tatsächlich die 6 Tage Woche sein, dann hast du deinen gesetzlich vorgegebenen Ausgleichstag.

Wie arbeitest du lt. deinem Vertrag, auf Stundenbasis, oder Festgehalt?

Nicht einmal den Mindestlohn zahlt er. Na, da würde ich annehmen, daß eine weitere Tätigkeit Deinerseits einfach nicht zumutbar und deshalb auch eine fristlose Kündigung durch Dich gerechtfertigt ist zumal er auf Deine Aufforderung hin nicht etwa eingelenkt sondern seinerseits mit Kündigung gedroht hat.

Aber auch bei einer Kündigung hast Du für die Vergangenheit noch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Den würde ich bei ihm noch einfordern.

Persönlich denke ich, daß er spätestens nach Kenntnis Deiner Anzeige das Arbeitsverhältnis sowieso beendet hätte, weil das dann fällige Bußgeld wird ihm schon ein Ägernis sein.

Danke, ich gehe davon aus bei 25 Arbeitnehmern wird ihm die Firma hzu gemacht

@Losi007

Könnte sein , wenn er das mit allen 24 auch so gemacht hat !

Wenn sich dann noch herausstellt das er die SV Beiträge nicht abgeführt hat , wird ihm die Geschäftsfähigkeit für mind. 5 Jahre entzogen !

Im Laden stehen ist immer Arbeitszeit , egal ob mit oder ohne Kundschaft !!!

Wenn du selbst kündigst, kann das dazu führen, dass du beim Arbeitslosengeld eine Sperre bekommst, also 1-3 Monate lang gar kein Geld. Um das zu umgehen, solltest du VORHER mit dem Amt reden und dir quasi die Erlaubnis zur Kündigung holen. Wenn du nachweisen kannst, dass dein bisheriger Arbeitgeber gegen das Gesetz verstoßen hat, indem er sich nicht an den gesetzlichen Mindestlohn gehalten hat, dürfte das kein Problem werden. Aber wie gesagt - vorher mit dem Amt besprechen!

Zudem kannst du nur dann fristlos kündigen, wenn du deinem Arbeitgeber bereits zumindest eine, je nach Art des Kündigungsgrunds auch mehrmals, schriftliche Abmahnung(en) gegeben hast (ja, auch in diese Richtung kann man abmahnen ;)). Um da auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, ob du in deinem Fall wirklich fristlos kündigen kannst.

Ansonsten kannst du natürlich trotzdem kündigen - unter Beachtung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag! Aber auch da: vorher mit dem Amt drüber reden.