Ich möchte einen Gerichtsvollzieher verklagen!

11 Antworten

Ich habe mir die Antworten hier mal durchgelesen, stimmt, Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen, denen unterlaufen nun mal bekanntlich Fehler. Ich würde per Einschreiben (Übergabe) den GV darauf hinweisen, dass ein Fehler unterlaufen ist. So hast du auch etwas nachweislich Schriftliches in der Hand und erst damit kann man zum Gericht. Zuständig ist die Finanzdirektion deines Landkreises übrigens für GV und OGV. Das ist ja noch harmlos. Ich kenne einen OGV, der jeder Frau nachstellt, die bei drei nicht auf dem Baum ist. Das ist eine echte Verfehlung. Nur haben die Frauen keinen Mut, den Mann anzuzeigen und gehen teilweise sogar auf die sexuelle Belästigung ein, weil sie Angst haben, welche Gemeinheiten sich der Mann sonst einfallen läßt. Auf meine Frage, dass so etwas ja auffliegen kann und ober er davor keine Angst hätte, teilte mir der gute Mann arrogant mit: Er sei sein eigner Herr und niemand würde ihm übergeordnet sein, außer der Finanzdirektion. Ich habe den GV gewechselt;-)

eh ich kenn auch so ein GV. Mir ist er immer an die Brüste gegangen. ich bin dann umgezogen.aba da kannste echt angst kriegen. du hast recht. ich wußte auch nich was ich tun soll. Der kann einem ja richtig ärger machn.

@einhornhexe

Wenn der GV dir an die Brüste ging, warum hast du ihn nicht wegen sexueller Belästigung angezeigt ? Warum hast du das zugelassen ? Du schreibst, er sei dir "immer" an die Brüste gegangen. Hättest ihm mal eine schallende Ohrfeige geben müssen, dann hätte er wahrscheinlich aufgehört.Da könnte man auch mal hinterfragen, ob die Betatscherei am Ende dazu geführt hat, dass der GV in seinem Protokoll "keine pfändbare Habe" dokumentiert hat und du deshalb die "Belästigung" hingenommen hast ?

ich beantworte keine fragen wer es ist

Wen hat er getäuscht und was für eine falsche Auskunft erhalten. Zu wirr!

siehe vorherigen Kommentar

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@manfred01

Wer ist "man", der sich "eingehend damit beschäftigt" hat - inwieferne weicht ein Verzeichnis vom anderen ab - geht es um die Aktiva oder um die Schulden?

Hat der Gerichtsvollzieher wirkliche einen Fehler gemacht und wenn ja welchen, diese Frage solltest du zuerst klären. Es macht keine Sinn rum z klagen wenn dabei raus kommt das der Fehler bei dir lag. Formulare am Computer Ausfüllen macht keine Sinn wenn man nicht Sicher ist das das genutzte Programm auch zugelassen ist.

Du könntest im Höchstfall eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz einreichen. Und den Sachverhalt klären lassen. Wenn das nichts bringt, kannst Du ihn immer noch verklagen. Allerdings sehe ich das mit gemischten Gefühlen. Da Du nicht genügend Geld zu haben scheinst, würde das wieder mal auf Kosten der Steuerzahler gehen...

Was wäre die nächste Instanz dafür? Das Landgericht? Und an wen muss die Beschwerde gerichtet werden.

Bloß keine Bedenken beim Geld, denn Recht sollte nicht beim Geld aufhören. Ansonsten haben im Endeffekt nur die oberen 10.000 Chancen, die ohnehin unser aller Leben bestimmen.

Beschwerden sind, so denke ich, kostenfei.

1.Ganz ruhig bleiben,nichts übereilen! 2.Tee trinken. 3.Johanniskraut-Tabletten kaufen. 4.Spaziergang an der frischen Luft. 5.Eine Nacht überschlafen. 6.Vom Baum der Erkenntnis eine Frucht essen. 7.Eiskalt duschen. 8.Kerze in Kirche aufstellen. 9.Arztbesuch tätigen. .......wenn du das abgearbeitet hast kannst du loslegen. Mein Tip........,lass es.....