Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung.Der Vermieter von Ihr,

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Der Vermieter ist zwar verpflichtet den Zuzug des Lebensgefährten/in des Mieter/in zu dulden, aber er ist nicht verpflichtet ihn/sie in den bestehenden Mietvertrag mitaufzunehmen. Ob Du dort gemeldet bist oder nicht, spielt für die Aufnahme in den Mietvertrag keine Rolle.

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung.Der Vermieter von Ihr, möchte mich aber nicht in Ihren Mietvertrag mit reinnehmen.

Muss er auch nicht.

Kann man hierzu noch von einer Eheänlichen Gemeinschaft sprechen?

Du bist ei Ihr gemeldet, wohnst bei Ihr, also kann man es wohl als eheähnliche Gmeinschaft betrachten; ich denke Ihr habt auch keine getrennten Nahrungsmittel wie z.B. in einer WG.

Braucht dies um es auch Rechtlich abzusichern den Einschluss von mir im Mietvertrag, oder reicht es wenn Sie den Mietvertrag ohne mich hat?.

Nein braucht es nicht.

Ehehähnliche oder eheliche Lebensgemeinschaft ist für den Mietvertrag völlig irrelevant.

Wenn der Vermieter nicht als Mieter im Vertrag haben will ist das so PUNKT.

muss der vermieter auch nicht.

das heisst für dich, sie hat als mieterin alle rechte und pflichten.

hat auch vorteile bei einer trennung kannst du einfach ausziehen und das war es dann.

Ein Recht auf Eintritt in den Mietvertrag hast Du nicht, und eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist mietrechtlich völlig irrelevant. Es zählt allein die Erlaubnis des Vermieters zum Zuzug, wenn die vorliegt, ist alles gut, wenn nicht dann nicht...