Ich in im TV-L in Stufe 1 eingestuft obwohl ich mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung habe. Was kann ich tun um eine Höherstufung zu erreichen?
Ich bin seit April als Buchprüfer bei der Polizei im TV-L beschäftigt. Eingestuft wurde ich in Stufe 1 obwohl ich mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Privatwirtschaft erlangt habe. Nun habe ich das Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin v. 18.03.2015, 60 Ca 4638/14 gelesen, in dem sinngemäß steht, dass Beschäftigte die nicht von einer Landesbehörde kommen nicht schlechter eingestuft werden dürfen, als eben die, die von einer Landesbehörde kommen und ihre bereits erlangt Stufe aufgrund ihrer Berufserfahrung "mitnehmen" können. Was kann ich tun, damit meine langjährige Berufserfahrung mit der entsprechend höheren Stufe berücksichtigt wird?
3 Antworten
Ich bin seit April als Buchprüfer bei der Polizei im TV-L beschäftigt.
Welche Bücher werden denn da geprüft?
Solltest du hier eine bisherige Tätigkeit in der Buchhaltung meinen, wirst du schnell feststellen, dass diese Tätigkeit in der Privatwirtschaft stark von dem Haushaltskassenrecht im öffentlichen Dienst abweicht.
Allerdings scheinst du die Eingangsstufe mit der Entgeltgruppe zu verwechseln.
Die Eingangsstufe ist für jeden ÖD-Neuling immer Stufe 1.
Nur die Entgeltgruppe kann auf Grund der bisherigen Fachkenntnisse abweichen.
Dafür kannst du folgendes tun, kaufe dir folgende Broschüre und lese dir die Einstufungskriterien der jeweiligen Tätigkeitsmerkmale durch.
Die Berufsausbildung einer Erzieherin findet meistens im öffentlichen Dienst statt. Somit könnte es hier möglich gewesen sein, dass diese Frau schon vorher im ÖD war und somit besteht auch die Möglichkeit eine andere Eingangsstufe zu wählen.
Bei allem Wohlwollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter einer Buchhaltung in der Privatwirtschaft ohne weitere Ausbildung bzw. Einarbeitung, das Haushaltskassenwesen einer Behörde begreift, geschweige denn Buchungen durchführen kann.
In dieser von mir genannten Broschüre findest du auch alle Informationen zum Tarifvertrag TVL.
Hier solltest du dich dann ganz besonders in den § 17 TVL einlesen (Allgemeine Regelungen zu den Stufen).
Ich denke hier geht es darum, ob deine bisherige Berufserfahrung als einschlägig anerkannt wird. Nach §16 TV-L Absatz 2 Satz 3 mit Protokollerklärung 1 und 3 (= wenn du keine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten hattest) wäre ja Stufe 2 bereits denkbar.
Lass es mal von der Gewerkschaft prüfen, aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.
Ja genau, ich bin kein Gewerkschaftsmitglied, müsste ich dazu erst eintreten?
Fang mal beim Personalrat an, die können die Tätigkeit oft ganz gut einschätzen. Wenn du zum Jursisten einer Gewerkschaft willst, solltest du auch Mitglied werden. Oder über deine Rechtsschutzversicherung. Wenn du eine RV hast, die das abdeckt, könntest du auch den Weg der Dame aus dem Urteil gehen. Antrag an die Personalabteilung auf tarifgerechte Eingruppierung, bei Überprüfung hast du festgestellt, dass du in der Zeit von (alter AG) bereits einschlägige Berufserfahrung gesammelt hast und bittest dich in E ?S 2 einzugruppieren. Würde ich aber nur empfehlen, wenn du keine Probezeit mehr hast! Fast in jeder Behörde ist jemand, der sich im Tarifrecht auskennt und NICHT zur Personalabteilung gehört.
die branche mensch hätte vor beginn der anstellung auf richtige eingruppierung geachtet . ist doch ihr job .
Es ist keine Frage der Eingruppierung ! Die Eingruppierung ist korrekt, meiner Meinung nach wurde die Berufserfahrung über die entsprechende Stufe innerhalb der Gruppe nicht korrekt gewählt. Und meine Frage ist "Was kann ich vor dem Hintergrund des Urteils vom Arbeitsgericht Berlin unternehmen, dass dieses zeitnah korrigiert wird?"
Die Eingangsstufe ist gem. des Urteils des Arbeitsgerichtes eben nicht immer "1", das ist ja gerade der Streitpunkt gewesen, eine Erzieherin bringt langjährige Erfahrung mit und hat somit vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen!" Es geht tatsächlich um die Stufe und nicht um die Entgeltgruppe.