ich hätte durch notwehr beinahe jemanden umgebracht nun habe ich eine anzeige am hals was tuen?

14 Antworten

Mach dir keine Sorgen. Das war, wie du schon gesagt hast, Notwehr und deshalb müsstest du freigesprochen werden:)

Die Antwort kam jetzt etwas zu spät, da du die Frage vor 6 Jahren gestellt hast.

Deshalb würde es mich interessieren,ob du im Gefängnis warst oder frei gesprochen wurdest?

tja, also nächstes mal wäre es besser, wenn du polizei+krankenwagen rufen würdest, bzw. selber zur Polizei gehst und nicht wartest bis sie kommen; das wirft ein besseres Licht auf dich.

Ansonsten hast du, wenn der Vorfall so gewesen ist wie geschildert, eben in Notwehr gehandelt. Aber das evtl. trotzdem ein Verfahen etc. gemacht wird ist normal. Wenn sich dann rausstellt, dass es Notwehr wahr, wird das Verfahren eingestellt, bzw. wirst du freigesprochen

Du musst vor nichts Angst haben. Das was du gemacht hast ist Notwehr und nur weil der Typ dich angezeigt hat, weil er eben ordentlich was abbekommen hat, wird sich daran nichts ändern. Ich gebe dir und allen anderen einen Link. Diesen Gründlich durchlesen und fertig. Dort steht alles nötige drin, was ihr wissen müsst. Pittakos dich möchte ich bitten dein Halbwissen nicht in Halbwahrheiten um zu wandeln und bitte nur zu 100% korrekte Aussagen zu machen. Danke. Der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr <- Dort besonders die Absätze "Notwehrlage" und "Notwehrhandlung" durchlesen. Das ganze sollte dich beruhigen. Nichts desto trotz, nimm dir einen Anwalt und wenn es nur Rückendeckung ist. Wegen deiner Ausbildung musst du dir keinen Kopf machen. Die Anzeige wird man fallen lassen müssen und du kannst deinerseits eine Anzeige aufgeben. Dein Arbeitgeber wird, wenn du ihm das Ganze schilderst Verständnis zeigen. Er hat auch keinen Grund dich raus zu werfen oder bist du bei ihm/ihr als "Raudi" bekannt? Für nen Rausschmiss braucht er schon einen anderen Grund als eine derzeit bestehende Anzeige, welche auch noch ungerechtfertigt ist. Was mich noch interessieren würde, was die Begründung für die Anzeige gegen dich ist. Es gibt ja einen Tatbestand und damit auch eine Tatbeschreibung, jene welche würde ich gerne mal lesen.

Halt die Ohren Steif. Schäm dich nicht dafür, dass du deine Kampfkunst eingesetzt hast. Du hast es zur Verteidigung eingesetzt. Es ist nicht strafbar eine Kampfkunst zu Verteidigungszwecken ein zu setzen, außer die schlägst damit über die Stränge. Aber was willst du machen, wenn der Typ immer wieder angreift? Richtig! Härtere Maßnahmen ergreifen. "Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden." Du bist auch nicht verpflichtet weg zu rennen. Halte deinen Kampfsport in Ehren und gib ihn deswegen keines Falls auf!

das ist glasklar notwehr da er nach deinen ersten Versuchen nicht aufgehört hat und für dich immernoch eine direkte Gefahr bestannt du hättest in dieser Situation alles in deiner Macht stehende tuen können um dich zu schützen.

Pittakos nenne mir bitte die quelle für deine Aussage : " Wenn Du Kampfsport betreibst, dann wirst Du auch wissen, dass Du das nicht so einsetzen darfst. Du kannst ja auch weglaufen. Aber Du darfst es nicht einsetzen wie eine Waffe. Da weisst Du aber, denn es gehört die Theorie zu der Ausbildung." Wenn der Angreifer weiter angreift hätte er ihn auch härter angehen können. Er darf seine Kampfkünste IMMER zum REAGIEREN aber NIE zum AGIEREN benutzen

du hast dich nicht strafbar gemacht und hast da es Notwehr war auch nichts zu befürchten ausser einem Gespräch mit der Polizei, in dem du dein Wegrennnen sowie den Tathergang erklären musst

Also mach nun Folgendes: 1. Beim nächsten Verhör erwähnst du alles was möglich und relevant ist. 2. Geh zum Anwalt und erkundige dich. 3. Warte mal was jetzt auf dich zukommt. 4. Mit alles Mögliche meine ich auch, dass du diesen Kampfsport betreibst. 5. Lass dich vom Anwalt genau beraten, und versuche dich im Falle eines weiteren Verhörs auf keinen Fall zu verstellen. Man merkt, wenn das jemand tut und du kannst dir vorstellen, was die Polizisten dann von dir halten. 6. Was haben diese Teugen alles gesehen und ausgesagt ?