Ich habe Ware in Polen gekauft, als Kleinunternehmer Netto. Muß dies nun versteuert werden und an wem muß dies gemeldet werden?

3 Antworten

Ich habe sowas gefunden: Grundsätzlich müssen Kleinunternehmer oder Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze tätigen (zB. Ärzte) keine Erwerbsteuer abführen. Sie zahlen die ausländische Umsatzsteuer und müssen dafür nichts weiter unternehmen. Überschreiten sie allerdings die Lieferschwelle von 12.500 Euro im Jahr, müssen sie sich ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilen lassen und die Erwerbsteuer abführen. und: Der Erwerber der Gegenstände muss grundsätzlich ein Vollunternehmer sein. Nicht der Erwerbsbesteuerung unterliegen daher: Unternehmer, die ausschließlich Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, Unternehmer, die der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Absatz 1 UStG) unterliegen, Land- oder Forstwirte, die Umsatzsteuer pauschalieren,

Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, Innergemeinschaftlicher Erwerb erklären, Betrag ans Finanzamt abführen

Als Kleinunternehmer mußt du doch keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Es gibt für die Einkommensteuererklärung (am Jahresende) eine Anlage "Einnahmen aus Gewerbebetrieb". Diese mußt du ausfüllen und die Rechnungen (ist doch ein Einkauf und kein Verkauf?) abziehen. Aus den Einnahmen und dem Abzug aller Kosten für den Betrieb errechnet sich dann deine Einkommensteuer. Rechnungen bitte alle aufbewahren. 

ähm, doch, er muß ....

da Ware im EU-Ausland nach eigenen Angaben zum Netto-Preis gekauft wurde ....

glaubst du allen Ernstes, der Staat verzichtet auf die Mehrwertsteuer? (egal ob D oder Polen). dir ist klar, dass gerade bei EU-Umsätzen der Abgleich zwischen den Ländern hervorragend funktioniert?

Einkauf in Ausland und Verkauf in Deutschland. Ich will nicht Mehrewertsteuer verzichtet sondern die bazahlen, aber ich weiss nicht wie dass eigentlich geht. Geht das auch ueber Internet? Wenn ja - an welche Website?