Ich habe von der Rentenversicherung eine Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt bekommen. Was heißt" dem Grunde nach "?
4 Antworten
Dass unter den gegebenen Teilhabeeinschränkungen dem Grunde nach zwar ein Anspruch besteht, in deinem speziellen Fall aber der eine oder andere Aspekt noch zu prüfen ist oder - falls bereits eine Ablehnung erfolgt ist - nicht erfüllt ist.
Noch keine Ablehnung erhalten..warten wir es ab ..Danke
du hast einen Antrag gestellt. In diesem Antrag hast du den Bedarf begründet. Da man dem Grund folgen konnte wurde dem Grunde nach die Bewilligung erteilt.
LG
Ich interpretiere es so, dass Du die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung erfüllst, die Art und Umfang der Leistung in Deinem Fall jedoch noch zu prüfen ist.
D.h. dass die Idee nicht schlecht ist, aber irgendwas im Detail nicht stimmt.
Es hört sich erstmal so an, als wenn du zu hohe Vorstellungen hattest oder deine Begründung nicht so gut war.
Aha..also kann ich einfach nur erstmal abwarten . Art und Umfang bekomme ich noch gesondert mitgeteilt