Ich habe selbst gekündigt - wie bekomme ich trotzdem ALG?

10 Antworten

Die Sperre verstößt zwar gegen unser Grundgesetz (Recht auf Wohnung, Nahrung, Kleidung), aber das Arbeitsamt darf trotzdem Sperren verhängen. Das müsste zwar geändert werden, ist aber noch so.

Wenn man selbst seine Stelle kündigt, wird einem das als "selbst verschuldete Arbeitslosigkeit" ausgelegt. Nur wenn man erkrankt und nicht kündigt, hat man keine Schuld. Wenn man aus Krankheitsgründen eine Tätigkeit nicht ausüben kann, muss man sich zuerst vom Arzt krank schreiben lassen und kann dann warten bis der Arbeitgeber kündigt. Wenn der Arbeitgeber die Stelle gekündigt hat, ist die eingetretene Arbeitslosigkeit unverschuldet und das Arbeitsamt kann Dir sofort Arbeitslosengeld geben.

Du kannst jetzt zwei Dinge machen. Als erstes kannst Du Deine Kündigung schriftlich widerrufen und Weiterbeschäftigung beantragen. Dann ein ärztliches Attest einholen über Deine Krankheit und das dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt vorlegen. Der Arbeitgeber soll Dir schriftlich geben, dass er eine Weiterbeschäftigung ablehnt. Den Widerruf Deiner Kündigung und die Ablehnung des Arbeitgebers dem Arbeitsamt vorlegen. Dann ist er daran Schuld, dass Du kein Einkommen hast, und nicht Du. Dann hast Du vielleicht die Chance, über ein Widerspruchsverfahren beim Arbeitsamt, dass die Sperre aufgehoben wird.

Weil nicht sicher ist, ob das im Nachhinein noch zu Deinen Gunsten geregelt werden kann, solltest Du jetzt so schnell wie möglich einen neuen Job annehmen und nie wieder den gleichen Fehler machen, selbst zu kündigen. Du kannst beim neuen Job nach einer Woche krank werden und Dich krankschreiben lassen, dann kündigt der Arbeitgeber und Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Hast Du denn Dir wohlgesonnene Zeugen des Mobbings? Dann lasse Dir von Denen das Mobbing schriftlich bestätigen. Gehe zum PSYchologischen Dienst vom AA und beantrage dort einen Psychologischen Test! Lege Denen die Gründe dar warum Du von Dir aus gekündigt hast! Selbstständige Kündigung als Ergebnis von Psychoterror wird nämlich heute schon nicht nehr mit so langen Sperrzeiten belegt, manchmal gibt es schon gar keine Sperre mehr,aber Du mußt das Ganze halt immer nach Möglichkeit beweisen! Viel Glück!

Erstmal gar nicht. Wenn du selbst kündigst erhälst du meines wissens nach vorerst eine Sperre vom Arbeitsamt. Wenn du aber argumentierst, dass du mit Mobbing am Arbeitsplatz zu kämpfen hattest, und das nachweisen kannst, kannst du vielleicht was bewirken.

Nein - du wirst die dreimonatige Sperre hinnehmen müssen.

Nein gibt es nicht,fdu warst zu voreilig!Du hättest dir von einem Psychologen bescheinigen lassen sollen,das wegen Mobbing die Arbeit nicht mehr zumutbar war.Das kannst du auch jetzt noch versuchen,Viel Glück!