Ich habe meine Wohnung gekündigt, was passiert wenn ich trotzdem drin wohnen bleibe?!
Hallo liebe Community! Ein Freund von mir hat seine Wohnung zum Ende des Monats hin gekündigt. Leider hat er durch extreme Komplikationen keine neue Bleibe gefunden, zudem stehen bereits die Nachmieter in den Startlöchern, die den Vertrag unterzeichnet haben. Die Kündigung zurückziehen konnte er nicht, dafür war es zu spät, auch Rücksprache mit dem Vermieter blieben erfolgslos. Er sagte zu mir, dass er notgedrungen dann halt 2, 3 Wochen länger in der Wohnung wohnen bleiben würde / muss, was solle er auch machen, er könne ja nicht unter der Brücke schlafen. Meine Frage ist nun NICHT, was er machen kann, Freunde fragen und dort einziehen, kurzfristig ein kleines Appatement finden etc. sondern WAS PASSIERT, wenn er wirklich dort einfach länger wohnen bleibt, als es in der Kündigung festgehalten worden ist?! Die Polizei kann ign ja schlecht am 01.03. bitten seine Sachen zu packen und auszuziehen...
Danke für eure Antworten!
9 Antworten
Der Vermieter kann eine Räumungsklage gegen ihn einleiten mit der Folge, daß er die Gerichts- und Anwaltskosten tragen muß. Diese Kosten können sich auf mehrere 1000,- € belaufen. Seine eigene Kündigung wirkt dann vor Gericht wie ein Anerkenntnis.
Weiter kann der Vermieter ihn in Regreß nehmen, und zwar für die Kosten die den Nachmietern entstehen für Hotel- oder Pensionsaufenthalt, Einlagerungskosten der Möbel usw. usf.
Insofern wäre es doch klüger und auch kostengünstiger, wenn er in eine günstige Pension ziehen und seine Möbel einlagern würde.
Wieviel Zeit würde denn bis zur Räumungsklage vergehen?!
Da der Mieter selbst gekündigt hat, kann der Vermieter die Räumungsklage eigentlich gleich ab 1.3. einreichen. Gleichzeitig - falls noch nicht mietvertraglich geschehen - wird er der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB widersprechen.
Wenn er einfach dort länger Wohnen bleibt ---- das geht gar nicht . Weil er einen Termin Schlüsselabgabe mit Übergabeprotokoll hat. Am 1.3. rückt ihm der Vermieter unweigerlich auf die Pelle .... Nur mit dem kann Dein Freund verhandeln. Wenn der Vermieter sagt: " Raus" dann muss er eben gehen
Cooler Nick, Beast! ;-)
Dann muss der Vermieter innerhalb von 14 Tagen der weiteren Nutzung widersprechen und eine kostenpflichtige Räumungsklage erheben. Die wird eine Zeit dauern.
Auf den Mieter kommen Schadenersatzforderungen wie z.B. Nutzungsentschädigung(Miete),
eventuell Lager-und Hotelkosten des Nachmieters und andere diverse Kosten.
Das können dann schon ein paar Tausend Euros sein.
Die weitaus günstigere Variante:
Freunde fragen wo er seine Dachen unterstellen kann und wo er übernachten kann oder er geht in eine günstige Pension.
Die Polizei kann ign ja schlecht am 01.03. bitten seine Sachen zu packen und auszuziehen...
Die darf nichts machen. Erst mit einem Räumungstitel kann ein Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lassen.
MfG
Johnny
Bitten könnte die Polizei ihn schon, mehr aber auch nicht. Er wird mit einer Räumungsklage rechnen müssen - ehe die aber durch ist, wird er wohl schon eine andere Wohnung haben. Allerdings kommen erhebliche Schadensersatzforderungen auf ihn zu - unter Umständen zahlt er den Hotelaufenthalt für die Nachmieter, entgangene mieteinnahmen, Handwerkerrechnungen, die nicht püntktlich in die Wohnung können und und und
Das liegt in der Entscheidung des Wohnungseigentümers, also des Vermieters. Strenggenommen handelt es sich um eine Art Besetzung, da der Mietvertrag abgelaufen ist und er sich illegal in der Bude aufhält. Wenn der Vermieter sich an "Besetzung" hochzieht, könnte tatsächlich die Polizei hinzugezogen werden, um eine Zwangsräumung durchzusetzen. Das wird ein sch...-teurer Spaß.
Hotels/Pensionen gibt es in der Nähe wohl nicht?