Ich habe mehr MWST bezahlt als eingenommen, bekomme ich die dann erstattet?

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Sofern Du mehr Vorsteuerbeträge nach § 15 UStG abziehen konntest, als Du an USt berechnen mußtest.. ja dann bekommst Du tatsächlich die Differenz erstattet.

Ich unterstelle jetzt, dass Du Jahreszahler bist, weil Du im Vorjahr kumuliert weniger als 1.000 € USt Zahllast hattest.

"habe 2009 mehr MWST mit meinen Betriebsausgaben bezahlt"
 
Anscheinend lag hier mein Denkfehler. Ich habe das so gedeutet: "habe ich mehr Betriebsausgaben durch USt-Zahlungen gehabt als ich in dem Jahr USt von Kunden eingenommen habe."
 
Gemeint ist aber wohl: "Habe ich mehr Vorsteuern gehabt als Umsatzsteuern."
 
Wenn das so ist, dann gebührt dir der Stern.

Jetzt bin ich verwirrt, Enno und Miro (duzt man sich in diesem Forum eigentlich?)

also nochmal: bisher hab ich gar nichts an das Finanzamt gezahlt für 2009 und auch nichts angemeldet, weil ich das nur einmal im Jahr mache. 2009 hatte ich mehr Ausgaben für MWST auf Waren, Dienstleistungen usw - also meine Betriebsausgaben - als ich an Ust von meinen Auftraggebern eingenommen habe. Die Frage ist, ob ich diesen Differenzbetrag zurückbekomme.

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Zur Klärung: ich mache nur einmal im Jahr eine Aufstellung meiner Einnahmen und Ausgaben der Ust. zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. (ich dachte, das wäre eine Nettigkeit des Finanzamts, dass die das nicht quartalsmäßig von mir fordern, aber nach Antwort von Herrn Rauten ist das wohl so, weil ich im Vorjahr weniger als 1000€ abführen musste, oder?)

Ich fasse also zusammen: wenn ich in dem Jahr 2009 z.B. 700€ an MWST auf Waren usw. bezahlt habe, die als Betriebsausgaben angerechnet werden und von meinen Auftraggebern nur 500€ eingenommen hab, dann bekomme ich 200€ zurück, richtig?

Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht. Hast du aus Versehen mehr USt überwiesen als du angemeldet hast oder meinst du, dass du im Kalenderjahr mehr Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen hast, als du in dem Jahr eingenommen (nicht: angemeldet) hast?
 
Also geht es jetzt um die Umsatzsteuer? Oder um die Betriebsausgaben? Kann ja sein, dass du im Januar 02 die Dezember-01-USt bezahlt hast und es deswegen mehr ist als die in Rechnung gestellte und eingenommene Ust des Jahres 02.

Also Enno, das siehst Du jetzt aber sehr kleinlich.... ich finde für eine Nichfachfrau schon sehr fachfraulich ausgedrückt.... :-)

@RautenMiro

Da überschätzt du mich. Ich habe es wirklich nicht verstanden.

Das wird von Periode zu Periode ausgeglichen, je n achdem wie du deine Umsatzsteuervoranmeldung machst.

Aber nicht jeder gibt USt-VA ab, der USt-pflichtig ist.... schon wieder nur Halbwissen... wie immer Hans