Gilt die nachbargrenze pro Seite, oder sind beide Seiten mit nachbargrenze gemeint?
Ich habe gelesen das 25 qm grenzbebauung an jeder nachbargrenze zulässig sind. mein Grundstück grenzt an einer Seite mit 20 Meter und auf der anderen Seite auch ca. 20 meter, also im rechten winkel, an einen nachbarn. meine frage : Gilt die nachbargrenze pro Seite, oder sind beide Seiten mit nachbargrenze gemeint?
2 Antworten
Wenn das so stimmt, und es der selbe Nachbar ist, gilt die Gesamtheit der Grenze, in dem Fall also 40 m. Demnach dürftest Du entsprechend mehr als 25 qm bebauen.
Du musst Dich aber bei der Bauaufsichtsbehörde erkundigen, die muss das auch genehmigen.
qm ist ein Flächenmaß, m ist ein Längenmaß.