Gilt die nachbargrenze pro Seite, oder sind beide Seiten mit nachbargrenze gemeint?

2 Antworten

Wenn das so stimmt, und es der selbe Nachbar ist, gilt die Gesamtheit der Grenze, in dem Fall also 40 m. Demnach dürftest Du entsprechend mehr als 25 qm bebauen.

Du musst Dich aber bei der Bauaufsichtsbehörde erkundigen, die muss das auch genehmigen.


qm ist ein Flächenmaß, m ist ein Längenmaß.