Ich habe gehört das man beim Auszug aus einer Wohnung keine Tapeten mehr abreissen muss?
Hi erst einmal..., mein Freund soll jetzt in seiner alten Wohnung, die er gekündigt hat, die alten Tapeten komplett entfernen. Einige Leute sagen mir aber immer wieder, dass die neuen Gesetze besagen, dass dies Heute einfach nicht mehr zutrifft, da sich der neue Mieter eh alles neu gestalten (malen, tapezieren) wird. Wo steht dieses aber geschrieben, bzw ist das gesetzlich festgehalten? Nur vom hören und sagen wird man keinen Vermieter überzeugen können^^ Könnt Ihr mir helfen?
LG eure Skunki
6 Antworten

wenn es im Vertrag steht muß er die Tapeten entfernen. Ich übergebe als Vermieter meine Wohnungen auch immer ohne Tapeten, dadurch muß der Mieter diese auch wieder entfernen. Obendrein überlegt sich ein Mieter dann ob er mehrfach übereinander tapeziert.

falsch

im Mietvertrag nachlesen oder den vermieter fragen.bei mir war es so:ich hätte bei auszug Tapeten runterreissen sollen.Habe dagegen argumentiert-nach dem Motto:der neue Mieter freut sich vielleicht dann nicht mehr tapezieren zu müssen (weniger Arbeit,Geld und Zeit gespart usw).Schlussendlich blieb die Tapete kleben.Normalerweise hiess es immer:in dem Zustand die Wohnung übergeben wie man sie vorgefunden hat.Finde ich persönlich absoluter Quatsch.Also einfach Vermieter fragen!!

Es gibt ein BGH-Urteil vom letzten Jahr, das besagt, daß eine Rückgabe mit leeren Wänden den Mieter unzulässig benachteiligt.
In der Tat mußt Du nicht die Wände leer zurückgeben. Wenn das in der Schönheitsreparaturen-Klausel oder sonst wo im Mietvertrag steht, ist der ganze Schönheitsreparaturen-Paragraph hinfällig. Du brauchst Dich dann um den Zustand der Tapeten nicht mehr zu kümmern.

wenn im Mietvertrag erfasst ist, dass er die Wohnung besenrein und ohne Tapeten zu übergeben hat, dann ist das so..was du meinst betrifft die Renovierungsklauseln und die sind teilweise im Interesse der Mieter geändert worden

"Ohne Tapeten" würde zur Renovierung gehören - und deshalb stimmt Deine Antwort nicht.

Es handelt sich noch nicht um Gesetze. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen die in vielen Mietverträgen vorgedruckte Vereinbarung von Renobvierungsfristen auch bei Kündigung der Wohnung für ungültig erklärt. Die SRenovierung beim Auszug oder zu anderen Fristen beadrf dazu ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung. Das bedeutet: Bei handschriftlichem Vermerk unter dem Mietvertrag z.B. Der Mieter renoviert beim Auszug oder verpflichtet sich dazu, dann muss renoviert werden. Stehen diese Sätze unter einem Vordruck, so sind sie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nichtig! Also übergeben wir die Wohnung geräumt und besenrein. Viel Erfolg.
nein