Ich habe feste Wohnsitz in Deutschland und in Polen. Darf ich deutsche und polnische Führerscheine besitzen?

1 Antwort

Nein, darfst Du nicht.

Eine Fahrerlaubnisbehörde darf keine Fahrerlaubnis ausstellen wenn Du bereits eine Fahrerlaubnis eines anderen EU-Staates besitzt. Das ist europaweit einheitlich geregelt. Aus der deutschen Fahrerlaubnisverordnung:

§ 8 Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

 Die Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.

Geprüft wird das üblicherweise mit Eucaris.