Ich habe etwas unversichert versendet , muss ich den Betrag jetzt ersetzen?

7 Antworten

Es gibt nix anzuzeigen.

Als privater Versender geht das Risiko auf den Empfänger über, wenn du das Paket bei der Post abgegebe n hast. Egal ob versichert oder unversichert. Als Nachweis benötigst du aber den Einlieferungsbeleg.

Als gewerblicher Verkäufer geht das Risiko erst auf den Käufer über, wenn der Postbote die Sendung ordnungsgemäß übergeben hat.

Bei Ebay - Kleinazeigen ist das eine beliebte Betrugsmasche, oft wird ausdrücklich unversicherter Versand verlangt.

 Deshalb: Bei Ebay - Kleinanzeigen an die AGBs halten!

DIE sagen nämlich, das Ware nur persönlich gegen Geld abgegeben werden soll!

Und wenn man schon meint, man müsse sich nicht dran halten, dann bitte nur mit versichertem Versand!


Bei dieser Versandart und von privat zu privat, geht das Risiko zwar auf den Käufer über, aber du musst im Streitfall nachweisen, dass du es versendet hast.

Wenn du nachweisen kannst, dass du den Artikel ordnungsgemaess versandt hast, hast du nichts zu befuerchten. Kannst du diesen Nachweis aber nicht erbringen, sieht es eher schlecht fuer dich aus.

Warum verunsicherst du die Leute mit Behauptungen, die absolut haltlos sind?

Die gesetzlichen Bestimmungen darüber, wer das Versandrisko bei Geschäften unter Privatleuten trägt ist klar und deutlich geregelt.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

KANNST DU LESEN ? - DANN MACH'S ÖFTER !!

Hier wird genau beschrieben wann und wofür der Käufer haftet. Fehlende Versand-Belege sehe ich als Haftungsgrund nicht.

Der Käufer kann die Folgen des seiner Fehlentscheidungen im Schadensfall nicht auf andere abwälzen.

Mein Tipp:

Einfach etwas unwahres zu behaupten, schadet oft mehr als es nutzt.

@heurekaforyou

Wer es hier mit dem Lesen nicht besonders gut drauf hat, lasse ich mal dahingestellt: "... sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

Der Gefahrenuebergang erfolgt also in dem Moment, in dem der Verkaeufer die Ware ordnungsgemaess zum Versand aufgegeben hat. Dass er dies aber auch wirklich getan hat, muss er im Zweifelsfall natuerlich beweisen. Die einfache Behauptung reicht da i.d.R. nicht aus denn behaupten kann man bekanntlich vieles.

Natuerlich sind fehlende Versandbelege kein Grund fuer einen Haftungsausschluss. Um einen Haftungsausschluss geht es hier aber gar nicht. Vielmehr geht es darum, dass sich der Verkaeufer darauf berufen will, dass der Gefahrenuebergang bereits erfolgt ist. Dann muss er im Zweifelsfall natuerlich beweisen, dass dies auch wirklich der Fall ist. Das geht auch ohne Versandbelege, z.B. durch Zeugenaussagen.

Mein Tipp: Es kann nie schaden, erst mal nachzudenken, bevor man mit dem Meckern anfaengt

Nein, lass ihn drohen.

Normalerweise sollte man seine Artikel immer versichert losschicken, um solche Situationen zu vermeiden.

Ja, ich habe ehrlich gesagt einfach nixjt darüber nachgedacht .

Ha, klassischer Fall von: erste böse Erfahrung mit Ebay Kleinanzeigen. Wie oft gab es diesen Fall schon...

Ebay Kleinanzeigen ist einfach nicht dasselbe wie Ebay. Kleinanzeigen ist mehr dafür gedacht, dass die Leute Dinge anbieten oder kaufen und dabei in der Nähe sind, damit sie den Kram direkt abholen können.

Wer unversichert etwas versendet, ist am Ende immer der Dumme, weil der Käufer jederzeit behaupten kann, dass der Artikel nie angekommen ist. Nachweisen kann es ja keiner.

Der Dumme ist der Käufer, nicht der Verkäufer.

@Korrelationsfkt

Warum genau? Ich bin da kein Rechtsexperte, von daher um jede Wissenserweiterung dankbar. Liegt hier eine Patt-Situation vor? Der Käufer kann das Geld nicht zurück verlangen für angeblich nicht erbrachte Leistungen? Er kanns in gewisser Hinsicht auch nichts nachweisen, richtig? Nur, dass er was bezahlt hat.

Also muss ich es ihm nicht erstatten ? 

Das hat nichts mit der Plattform zu tun, über die ein Artikel angeboten wurde. Der Kaufvertrag läuft immer nach dem BGB ab.

Wie du im letzten Absatz richtg angemerkt hast, muss der Verkäufer  nachweisen können, den Artikel abgeschickt zu haben. Ohne Zeugen ist das bei unversichertem Versand unmöglich.