Ich habe einen Schwerbehindertenausweis im schlichten Grün mit Gdb 70 . Welche Hintergründe hat das, weshalb man Schwerbehindert ist?

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Hallo Sternchen201527,

Sie schreiben:

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis im schlichten Grün mit Gdb 70 . Welche Hintergründe hat das, weshalb man Schwerbehindert ist?

Antwort:

Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises setzt in der Regel grundsätzlich voraus, daß vom Betroffenen ein Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt eingreicht werden muß!

In diesem Zusammenhang müßen dem Antrag entsprechende Arzt- und Entlassungsberichte und/oder die Adressen der behandelnden Ärzte und Kliniken eingereicht werden, damit auf dieser Basis eine Bewertung der gesundheitlichen Situation erfolgen kann!

Die Bewertung erfolgt nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen!

google>>

versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12732/der_schwerbehindertenausweis_fortsetzung

Auszug:

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?

Den Ausweis in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen,also alle, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50nachweisen können.

Den grün-orangenen Ausweis (manchmal auch "Freifahrtausweis"genannt) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG(außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte Menschen, die keine solche Beeinträchtigung und kein entsprechendes Merkzeichen haben, haben trotz ihrer Schwerbehinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel.

"Unentgeltliche" Beförderung? - Nicht ganz!

Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehrvorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Ganz kostenlos ist die Beförderung im Grunde aber nicht für alle: Beim Versorgungsamt muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen. Diese kostet in der Regel für ein halbes Jahr 36 Euro, für ein ganzes Jahr 72 Euro. Für jemanden, der nur selten im Jahr einmal Bus oder Bahn fährt, lohnt sich die Wertmarke also nicht unbedingt.

Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag aber kostenlos, dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilflos) oder"Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGBII, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten. Fragen Sie bitte dazu bei Ihrem Versorgungsamt nach!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

siehe dies.

Hier ist die Startseite zu den Schwerbehindertenausweisinfos:

http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.htlm

Wenn du auf dieser Seite nach unten scrollst, kommst du zu weiteren Artikeln zum Thema Schwerbehindertenausweis.


Emmy

Sei doch froh diesen Ausweis zuhaben und man hat Vorteilen ^^

günstige Preise, längere Auszeiten, man verdient wahrscheinlich mehr,..

Man kann das nachfragen ;) 

man verdient wahrscheinlich mehr,..

eher weniger, bzw. ich werde nicht eingestellt und werde mein Ausweis abgeben

@Weidler4711

Es ist besser nicht zu erwähnen, dass meine eine Behinderung habt. Diese Erfahrung habe ich auch gemacht.

Welche Hintergründe es hat?
Du weißt doch wohl am besten welche Krankheiten du hast