ich habe einen Balkon und habe bisher die großen Bettlaken über die Brüstung gehängt. sie hängen aber nicht weiter als 50 cm vom Balkongeländer runter? ?

7 Antworten

Die Frage sollte eher sein, ob du mit dem Mieter unter dir Probleme haben möchtest oder ob dir an einer netten Nachbarschaft gelegen ist. Gegenseitige Rücksichtnahme trägt zu einem guten Verhältnis mit Nacharn bei.

Wenn du ihm seine Sicht in den Himmel versperrst, solltest du Rücksicht nehmen und die Wäsche auf einem Trockner trocknen. In solchen Fällen ist es nicht hilfreich und ratsam, auf seinem Recht zu bestehen.

Wie die rechtliche Situation ist, weiß ich leider nicht. Balkonbrüstungen sind jedoch nicht als Ersatz für Wäscheständer vorgesehen, einmal abgesehen von dem häßlichen Blick auf das Gebäude.

Kann man schlecht beurteilen, wenn man kein Bild von der Situation hat und ob der Mieter unter dir (nicht Untermieter, das ist das anderes) Grund hat, zu meckern.

in jedem Fall nicht bei deinem Mieter darunter

ausgehend davon, dass ein Geländer eine Mindesthöhe haben muss, wird er das Bettlaken nicht sehen können

Bei meiner Mutter war es so, dass im Mietvertrag stand, man dürfe nur Wäscheständer, welche man nicht von unten sehen könne, benutzt werden!

Das war schwierig, weil die großen Bettbezüge auf diese Art nur gefaltet drauf gepasst haben!

Wenn Du sicher gehen willst, frage den Vermieter. 50 cm sind nicht sooo viel, aber auch das kann schon als zu viel ausgelegt werden!