Ich habe eine Frage zu HAPIMAG Aktien, nämlich wie man aufgrund eines Sterbefalls mit den immer höher werdenden Kosten für den Rückkauf umgehend?

3 Antworten

Ganzschön irritierend. Erstmal, das sind keine Aktien im herkömmlichen Sinne. Ich sehe nur eins: Die an die Firma zurückzugeben, auch wenn viele Gebühren abgezogen werden.

2. Klagen.

Sie sollten froh sein wenn Sie die Aktien los sind. Sie hätten die Aktien ja auch über einen Vermittler verkaufen können, Wert für A-Aktie ca. 500 Euro.

Seit vielen Jahren benachteiligt die Hapimag ihre Mitglieder, die ihre Hapimag Aktien loswerden wollen. So hat sie sich mal wieder etwas Neues ausgedacht:

Sie bietet Ihren Mitgliedern an, die Aktien umzuwandeln in Hapimag classic Aktien. In Wirklichkeit wird nichts umgewandelt sondern Sie akzeptieren neue Allgemeine Bestimmungen (AGB´s) die eine 7-jährige Kündigungsfrist vorsehen.

Würden Sie bei Ihrem Telefonanbieter oder anderen Abo´s eine solch lange Kündigungsfrist akzeptieren?

Konkret heißt das, dass Sie die Aktien noch 8 Jahre halten müssen denn die siebenjährige Laufzeit beginnt erst mit dem 1.Januar des Folgejahres und in dieser Zeit müssen Sie natürlich Ihren Jahresbeitrag pro Aktie weiter bezahlen. Das sind dann voraussichtlich ca. Euro 2.650,--.

Da viele alte und kranke Mitglieder Ihre Aktien verkaufen wollen, stellt sich dann noch die Frage, was man mit den Wohnpunkten anfangen soll, wenn man nicht mehr reisen kann oder will.

Fragen Sie doch mal schriftlich bei Hapimag nach, was für einen Geldbetrag Sie denn nach Rückgabe Ihrer Aktien in acht Jahren erhalten. Sie werden wahrscheinlich furchtbar enttäuscht sein.

Wie könnte die Lösung für Sie aussehen?

Mitarbeitende von Hapimag haben mir eine wirklich gute Lösung genannt:

Verkaufen Sie die noch vorhandenen Punkte oder wohnen Sie sie ab und zahlen dann ab sofort keinen Jahresbeitrag. Die Hapimag erinnert zwar an die Bezahlung des Jahresbeitrages, klagt die Beiträge aber nicht ein. Aus eigener Erfahrung können wir das bestätigen. Uns liegen immer mal wieder Verkaufsanfragen von Mitgliedern vor, bei denen die Außenstände deutlich über 2.000,-- CHF liegen und die Hapimag die Beträge nicht eingeklagt hat sondern die Aktien sang- und klanglos zurücknimmt. Ein Grund könnte sein, daß die Hapimag den Klageweg fürchtet, denn die Gerichte würden bei dieser Gelegenheit das Kleingedruckte und ganz besonders die Rücknahmebedingungen einer genauen Prüfung unterziehen.

Was schreibt der Schweizer Rechtsanwalt Heitz, der für den HFA die Sonderprüfung der Hapimag initiiert hat und der selbst Hapimag Mitglied ist:  „Genau dies ist der Rat, den ich seit über einem Jahr Aktionären und deren Anwälten empfehle!» 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung