Angenommen der Kindsvater zahlt seit 9 Jahren keinen Kindsunterhalt (2 Kinder) trotz anfänglicher Zahlungsaufforderungen durch Anwalt. Ein Titel wurde damals leider nicht beantragt.
Nun hat man nach all den Jahren genug (weitere Versuche Unterhalt einzufordern wurden aus gesundheitlichen Gründen bisher nicht unternommen) und ist zum Jugendamt gegangen und hat die Beistandschaft beauftragt.
Dort hat der Kindsvater inzwischen zwecks Schreiben des Jugendamts zur Leistungsfeststellung 2 Fristen verstreichen lassen.
Die Frage, welche ich habe, wäre, ob man parallel zu den aktuellen Auskunftsersuchen des Jugendamts einen Titel bei Gericht beantragen kann, sodass man handlungsfähig wäre, bezogen auf Vollstreckbarkeit des Unterhalts.
Kennt sich in diesem Thema jemand aus. Danke schon einmal, falls ihr etwas wisst.
LG Jewi9