Ich habe ein Problem mit den Hausaufgaben die wir im Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (BWR) machen sollen. Könnt ihr mir vielleicht helfen?
Auszug aus dem Gesellschaftervertrag der Bauer KG:
Einlagen der Gesellschafter: Die Gesellschafter verpflichten sich, folgende Einlagen zu leisten: Andreas Bauer (Komplementär) -> 1.000.000€ Thomas Doberstein (Kommanditist) -> 100.000€
Ergebnisverteilung: Für die Geschäftsführung erhält der Komplementär vom erzielten Reingewinn vorweg eine Vergütung von 60.000€. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals beträgt 10%, der Rest wird im Verhältnis der Einlagen verteilt.
Aufgabe: Stellen Sie die Gewinnverteilung einer OHG, bei der Bauer und Doberstein als Gesellschafter mit gleichen Einlagen beteiligt sind, der Gewinnverteilung der KG (Kommanditgesellschaft) gegenüber.
Ich bin ja der Meinung, dass es sich bei gleichen Einlagen nicht mehr um eine Kommanditgesellschaft handelt, sondern schon um einen OHG. Aber ich bin mir gar nicht sicher.
VIELEN DANK IM VORAUS ☺
1 Antwort
Die Aufgabe gibt ja für die OHG keine Gewinnverteilung vor, es gilt also die gesetzliche Verteilung gem. §121 HGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG013100300
Und dieses Ergebnis vergleichst du mit der Verteilung aus dem KG-Vertrag.
Am besten mal mit 50.000 Gewinn und 500.000 Gewinn durchkalkulieren.
Aus der Höhe der Einlage kannst du übrigens nie die Gesellschaftsform ableiten. Entscheidend ist wenn, der Grad der Haftung, also haftet ein Teilhaber über das eingelegte Kapital hinaus (OHG, Komplementär der KG) oder ist seine Haftung beschränkt (Kommanditist, stiller Gesellschafter). Die zweite Ebene ist das Risiko der Gewinnerzielung (Gewinnabhängig gegenüber Einlagenabhängig).
Okay, vielen Dank