Ich habe ein Problem mit den Hausaufgaben die wir im Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (BWR) machen sollen. Könnt ihr mir vielleicht helfen?

1 Antwort

Die Aufgabe gibt ja für die OHG keine Gewinnverteilung vor, es gilt also die gesetzliche Verteilung gem. §121 HGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG013100300
Und dieses Ergebnis vergleichst du mit der Verteilung aus dem KG-Vertrag.
Am besten mal mit 50.000 Gewinn und 500.000 Gewinn durchkalkulieren.

Aus der Höhe der Einlage kannst du übrigens nie die Gesellschaftsform ableiten. Entscheidend ist wenn, der Grad der Haftung, also haftet ein Teilhaber über das eingelegte Kapital hinaus (OHG, Komplementär der KG) oder ist seine Haftung beschränkt (Kommanditist, stiller Gesellschafter). Die zweite Ebene ist das Risiko der Gewinnerzielung (Gewinnabhängig gegenüber Einlagenabhängig).

Okay, vielen Dank