Ich habe ein geliehenen Auto beschädigt. kann mir jemand sagen ob das meine Privathaftpflicht über?

4 Antworten

In der Regel nicht, da es die sog. Benzinklausel gibt.

Um zu verhindern, dass über die - relativ preiswerte - private Haftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz stehen, enthalten die insoweit geltenden Versicherungsbedingungen die sog. "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss. Die Klausel lautet meistens: „Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“

http://www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatHaftpflicht.php

Die Leihwagenfirma wird das über die Zusatzversicherung abwickeln. Dann ensteht nur der Selbstkostenanteil.

Also kein großes Problem.

Man kann sich auch Autos von Freunden leihen.

Steht das in der Fragestellung?

@anders7777

Nein, aber ein "geliehener Wagen" ist im Allgemeinen kein "Leihwagen". Sonst hätte sie "Leihwagen" geschrieben. Außerdem wäre beim Leihwagen eine Versicherung mit bei, so dass sich die Frage erübrigen würde.

Dann haben wir das ja auch geschafft.

Kommt drauf an, ob du damit gefahren bist, oder ob du zB. mit deinem Fahrrad gegen gefahren bist.

Wenn du gefahren bist, Nein!. Wenn du gegen gefahren bist zB mit dem Fahrrad, dann ja.

@Lord2k14

Also besser zu Protokoll geben, man habe das Universum (im speziellen die kleine Mauer) mit Schwung gegen das Auto beschleunigt. Physikalisch ist das Schadensbild identisch. ;-)))

Ob das Auto geliehen ist, spielt keine Rolle.

Leider schreibst du nicht, ob du mit dem Auto gefahren bist, oder gegen das Auto gefahren bist?

Ob das Auto geliehen ist, spielt keine Rolle

Kann man so nicht sagen. Viele Haftpflichtversicherungen decken Schäden an geliehenen Gegenständen nicht ab.