Ich habe ein Elektrofahrrad gewonnen, muss ich dem Jobcenter bescheid geben?

8 Antworten

Behalt es für dich und freu dich. Das Jobcenter kann sehr erbarmungslos sein, was solche kleineren Gewinne betrifft.

Ich würde sagen nein!

Dem AlgII Empfänger wird ausdrücklich ein PKW bis zu einem Wert von ca. 6.000 € als Schonvermögen eingeräumt. Auch damit er damit einen künftigen Arbeitsplatz problemlos erreichen kann.

Der Eigentümer eines umweltschonden E-Bikes kann nicht schlechter gestellt werden, als z.B. ein Euro 4 Diesel Besitzer.

Wenn das Amt das nicht anerkennen will, könntest Du entsprechend Klage einreichen oder einfach das E-Bike in einen Gebrauchtwagen eintauschen. Dann bist Du auch besser vor Regen geschützt. LOL

Nein, das Fahrrad selbst ist kein Vermögenszufluß, das sind nur Euro und Cent.
Erst wenn Du es verkaufen würdest, wäre das ein Mittelzufluß, den das Jobcenter mit Deinem Regelbedarf verrechnen würde.

Auch HartzIV Empfänger dürfen ein Auto besitzen, dessen Gegenwert max. 5000€ nicht überschreiten darf.

Hilfsweise holst Du dir beim Amtgericht einen Beratungsschein, damit kannst Du Dir eine anwaltliche Beratung leisten.

wenn das unter das Schonvermögen fällt mit 150 € pro Lebensjahr, dann nicht.

Hoffentlich ist das ein echter Gewinn & nicht nur ein Fake.

Ich habe beim E-Bike Magazin mitgemacht & auch beim ADAC, ich glaube, die Räder exitsistieren gar nicht. Man greift hier nur Personendaten ab

Ich würde sagen nein, da es ein Sachwert und kein Geldwert ist.

Sachwerte werden als Vermögen gezählt...

@nooppower15

2300 € liegt sowohl unter dem Sparerfreibetrag als auch unter dem Wert für andere fahrbare Untersätze(Auto)

@berlina76

du/wir kennen doch sonst seine persönlichen/finanziellen Verhältnisse/Ersparnisse nicht.

Das Jobcenter ist gerade bei so was erbarmungslos