ich habe ein auto verkauft mit anzahlung rest bei abholung

3 Antworten

Zunächst einmal habt Ihr einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Dieser ist also zunächst für Euch beide verbindlich. Ruft Dich nun der Käufer an mit der Aussage, nicht das nötige Geld zu bekommen (bzw. zu haben), setzt er sich damit in Zahlungsverzug (bzw. auch in Annahmeverzug des Fahrzeugs). Setze dem Käufer eine angemessene Nachfrist beispielsweise von 14 Tagen! Beschafft er in dieser Zeit nicht das Geld, kannst Du vom Vertrag zurück treten!

der käufer hat das geld als Sicherheit dafür hinterlegt, dass ER wieder kommt und das Auto auch wirklich kauft. setz dem käufer eine angemessene frist, von, sagen wir mal 14 Tagen, danach soll er

a.) kommen, das Auto bezahlen und mitnehmen

b.) kommen, seine Anzahlung wieder mitnehmen und von dannen ziehen...

lg, Anna

b) ist aber sehr großzügig.

Wozu nimmt man denn eine Anzahlung, wenn man den vertragsbrüchig gewordenen Käufer mit dem Geld wieder ziehen lässt?

@bronkhorst

oder man behält sich einen teil der anzahlung ein, z.b. wenn man kostenpflichtg das fahrzeug inseriert hat etc.

aber ich persönlich würde dem kerl die Anzahlung wieder geben. so ist man einfach auf der sicheren Seite...

lg, Anna

@Peppie85

Duch das Warten nach dem Vertragsabschluss läuft die Versicherung und Steuer weiter, das Geld für den Ersatzkauf bleibt weiter im Auto gebunden etc.. Ist das Ersatzfahrzeug schon da, muss eines der beiden Autos zum vermutlich teureren Zweitwagentarif versichert werden - 100 € kommen da sehr schnell zusammen.

Sinn und Wesen einer Anzahlung ist, als Sicherheit für den Abschluss eines Vertrags zu dienen. Deshalb gilt es eigentlich als üblich, dass bei so einer Aktion die Anzahlung weg ist.

Sonst könnte man es ja gleich lassen...

Ihr habt ja sicher auch im Vertrag ein Datum für die Abholung vereinbart. Wenn das nicht der Fall ist, oder dieser Termin schon überschritten ist, dann schreibe ihn an und setze ihm eine angemessene Frist. Schreibe auch mit rein, dass du nach Verstreichen Dieser Frist dich nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden fühlst und das Auto anderweitig verkaufst. Für deine zusätzlichen Bemühungen behältst du die 100,- Euro Anzahlung als Schadenersatz ein.