Ich habe dem Juwelier meinen Goldschmuck verkauft.Wollte das Geschäft rückgängig machen. Habe ich das Recht dazu?
Am Freitag sind mein Mann und ich bei unserem Juwelier ( seit 20 Jahren) gewesen. Ich wollte meinen Goldschmuck 71 Gramm gesamt, davon ca.1/3 585 er , der Rest 333 er einschmelzen lassen. Der Inhaber war in der Türkei, sein Sohn war da. Dieser meinte ich solle doch lieber verkaufen, da der Goldwert sehr hoch ist. Um das zu unterstreichen, zeigt er uns den Ankauf der ganzen Woche. Nach kurzem zögern willigte ich ein. Ich bekam 440€. Am Abend kam mein zukünftiger Schwiegersohn , dem meine Tochter von dem Verkaufsvorhaben erzählt hatte und bat mich den Schmuck kaufen zu können, um daraus die Eheringe schmieden zu lassen. Also führen mein Mann und ich am nächsten morgen wieder zum Juwelier. Ich sagte, dass ich unser Geschäft von gestern rückgängig machen wolle. Er sagte leider sei das Gold schon eingeschmolzen, das würde täglich gemacht.warum hatte er mir dann am Vortag den Ankauf der Woche gezeigt, dachte ich, sagte es nicht. Ich fragte, ob er mir dann das Gold aus einer anderen Schmelze geben könne? Mein Schwiegersohn müsse es nicht wissen, aber er hätte dann das Gold. Der Juwelier willigte ein. Er machte den Auftrag für die Werkstatt fertig. Ich zahlte ihm 450€ , 10€ mehr für den Aufwand. Auf dem Auftrag stand : Feingold für 440€. Das registrierte ich nicht so richtig in meiner Freude. Aber im Auto , dachte ich da ist doch nicht die Abmachung. Zu Hause schaute ich dann im Internet, was mein Schmuck wert wäre es waren um die 1000€. Daraufhin rief ich den Juwelier an, sagte, dass der Auftrag nicht unserer Abmachung entsprechen würde. Er sagte , er habe mir den fairen Preis für den Schmuck gegeben und jetzt würde ich genauso fair für 440€ Feingold bekommen. Ich sagte, dass ich das nicht will, sonder 70 Gramm Gold. Er meinte er wüsste nicht mehr wieviel von welcher Sorte es gewesen sei. Ich sagte ich wäre mit 70 Gramm 333 er zufrieden. Nachdem ich ihm sagte ich fühle mich über den Tisch gezogen, meinte er, er würde mit der Werkstatt sprechen, ich soll mich Mittwoch melden.
2 Antworten

Er hat dich zwar über den Tisch gezogen, aber das rechtmäßig. Du hast keinen Abspruch und kannst das ganze nur als Lehrgeld auffassen: Dafür, dass Goldankäufer mitunter nicht seriös handeln.

Rückgängig machen muss er nix, Geschäft is Geschäft ...
Hoffe auf Kulanz und eine gutes Ende am MIttwoch.