Ich habe dem Juwelier meinen Goldschmuck verkauft.Wollte das Geschäft rückgängig machen. Habe ich das Recht dazu?

2 Antworten

Er hat dich zwar über den Tisch gezogen, aber das rechtmäßig. Du hast keinen Abspruch und kannst das ganze nur als Lehrgeld auffassen: Dafür, dass Goldankäufer mitunter nicht seriös handeln.

Rückgängig machen muss er nix, Geschäft is Geschäft ...

Hoffe auf Kulanz und eine gutes Ende am MIttwoch.

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