ich habe das auto meines chef´s beschädigt, wer haftet dafür?

7 Antworten

Hallo, ich habe vor meiner Antwort erst die bisherigen Antworten gelesen und muss leider sagen, außer die Antwort von "hauseltr" sind alle falsch.

Richtig ist, dass du weder so noch so dafür haften musst !!!

Wenn es auf der Arbeit passiert ist, dann ist das eine "Anweisung" von deinem Chef ...  er wollte also, dass du das machst ...  und er muss in so einem Fall immer selber dafür haften. Du brauchst also keine Versicherung und du musst es auch nicht bezahlen, weil DU dafür nicht haftest.

Wenn dich dein Chef privat gebeten hat ihm beim Einladen zu helfen, dann ist es eine sogg. "Gefälligkeit" ...  und auch dafür haftet immer der, der um Hilfe gebeten hat ...  also auch in dem Fall trägst du keinerlei Haftung!

Hoffe dir geholfen zu haben.

Grüße Bernd

und die von MrMiles,
super danke ihr beruhigt mich.
denn genau das ist das was ich mir wenn auch versicherungslaie doch auch dachte.
es war nicht "grob Fahrlässig" (unter alk einfluss, arbeiten trotz krankheit, bewusstes falsch bedienen usw) und somit seine sache.

vielen lieben dank!

Ganz so einfach ist es hier dann doch nicht, Bernd.

Natürlich ist der MA immer der Erfüllungsgehilfe des AG.
Das heißt aber trotzdem nicht, dass jeder Schaden auch immer zu (vollen) Lasten des AG geht.

Das richtige Stichwort ist hier Arbeitnehmerhaftung. Siehe dazu auch gerne http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/rm/arbeitnehmerhaftung.pdf

Trotzdem würde ich hier in diesem Falle auch zu einer leichten Fahrlässigkeit und somit zu keiner Haftung des AN tendieren.

Das nützt jedoch recht wenig, wenn der AG auf einer Haftung besteht.

Dann bleibt dem AN nämlich trotzdem nur, eine ggf. mögliche Haftung vor dem Arbeitsgericht prüfen zu lassen.

Das wird dann wahrscheinlich trotzdem in keine Haftung, aber maximal zu einer Quotelung führen, aber die Beziehung zwischen AG und AN maximal belasten.

@skychecker

Hallo skychecker, ich habe hier die Umstände und die Schilderung von "magentagruen" bewertet. Und da er in dem Fall lt. Anweisung gehandelt und (hoffentlich) weder vorsätzlich noch grob fahrlässig den wohl eher kleinen Schaden verursacht hat, trifft hier das zu, wie ich es geschrieben habe. Im Übrigen finde ich einen "Chef" eines Handwerksbetriebes schon etwas seltsam, der seinem Mitarbeiter dann wegen einem Kratzer sagt: "... allerdings meint mein Chef das das von mir getragen werden muss ..." ... es ist deshalb vollkommen richtig, dass hier das Verhältnis zwischen AG und AN ab sofort belastet ist,- aber wegen dem Chef und nicht dem AN.

Bei bzw. in einem Handwerksbetrieb gibt es jeden Tag Kratzer ...  sollen die dann lt. diesem "Chef" wohl immer seine MA zahlen?

Grüße Bernd

@papavonsteffi

Dieses ist in der Tat in manchen Handwerksbetrieben durchaus gängige Praxis. Leider...

Mit Verlaub gesagt, dein Chef ist ein Riesenar...loch!

Es hat dir die Arbeit aufgetragen und muss auch für den Schaden selber aufkommen.

du bist schuld das ist klar bist du denn haftpflichtversichert?

wenn es während der Arbeitszeit war müsste der Arbeitgeber doch eigentlich eine Versicherung für solche Fälle haben?

Grundsätzlich hättest du das Auto nie beladen wenn dein Chef es nicht voher von dir verlangt hätte. Deswegen hat er auf jeden Fall eine Teilschuld.

Für sowas hat jede Firma normalerweise auch eine Versicherung. Beim Arbeiten gehen nun mal Dinge kaputt, dass ist ganz normal und normalerweise auch kein Drama.

Vielleicht denkt dein Chef allerdings, dass wenn er das "privat" abwickelt, die Schadensklasse seiner Versicherung nicht belastet wird. Bin mir nicht sicher ob sowas ganz rechtens ist, oder schon als eine Art Versicherungsbetrug gilt.

nun genau diesen gedanken habe ich auch,
das er es sich auf meinem rücken "einfach" machen will.
schon deswegen denke ich aus prinziep sollte ich das nicht auf mich nehmen und erwarten das er das über seine versicherung laufen lässt.

nur habe ich tatsächlich eine rechtliche grundlage dies von ihm zu erwarten!?

@magentagruen

Klar hast du die.

Du darfst z.B. wenn du den Schaden meldest keine falschen Angaben machen. Du wirst also angeben müssen, dass es ein Arbeitsunfall war, und dann wird deine Versicherung ganz schnell sagen - alles klar, dann haben wir nichts damit zutun :)

@MrMiles

vielen lieben dank!

da bin ich ja mal gespannt wie er schaut wenn ich (die für ihn versicherungs planlose) ihm dieses argument serviere...lach!

Ein "großzügiger" Chef regelt das mit einer/seiner Versicherung. Ansonsten, hast Du keine Privathaftpflichtversicherung?