Ich habe bei meiner Freundin in der Wohnung einen neuen Standspiegel beschädigt,ersetzt meine Haftpflicht den Wert des Spiegels?

5 Antworten

Wegen 50 Euro .... naja.

Ja, das könnte die Haftpflicht begleichen.

Tipp: manch eine Versicherung stellt sich ein wenig quer, wenn es um Schäden geht, die als Folge / oder im Zuge eines Gefallens, einer Hilfeleistung etc. entstehen.

Somit würde ich den Part "...um einen Bilderrahmen vom Schrank zu holen.." weglassen bei der Schilderung des Schadenshergangs.

Stuhl aus Unachtsamkeit dagegen gestoßen reicht.

Aber 50 Euro könnte man ja evtl. noch so wuppen, oder ...?

Versicherungen wollen in der Regel NIE zahlen, aber für die überwiegt in diesem Fall der Nutzen - sie zahlt einmalig 50 Euro und Du bleibst denen viele Jahre treu und erzählst allen die es wissen wollen, das die Versicherung XYZ problemlos zahlt und machst so Werbung für die.

@steefi

das ist ein möglicher Ausgang der Geschichte.

Genau so gibt es Menschen, die wirklich jeden verbogenen Löffel einreichen und sogar den Hergang eines Schadens erfinden, um die Vers. immer und immer wieder zu melken.

Solche Kunden möchte eine Gesellschaft logischerweise nicht länger haben...

Ich nehme an du hast den Bilderrahmen deiner Freundin da runtergeholt, weil sie dich darum gebeten hat? Außerdem wohnt ihr wohl nicht im selben Haushalt.

Dann reguliert deine Privathaftpflicht den Schaden sofern "Gefälligkeitsschäden" mitversichert sind und du ausdrücklich die Regulierung wünschst. Denn haften tust du eigentlich nicht.

Sprich mit der Versicherung....wegen 50,--€ wird es wohl keine Probleme geben

Das ist ein klassischer Fall für die Haftpflich, eigentlich muß die zahlen

Für sowas ist die Haftpflicht eigentlich da.